§ 1 EU-MPfG Allgemeine Bestimmungen

EU-MPfG - EU-Meldepflichtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Umsetzung von Unionsrecht

Mit diesem Bundesgesetz werden die Richtlinie (EU) 2018/822, ABl. Nr. L 139 vom 05.06.2018 S. 1, sowie die Richtlinie (EU) 2023/2226, ABl. Nr. L 2023/2226 vom 24.10.2023, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 S. 1 bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen in österreichisches Recht umgesetzt. Mit diesem Bundesgesetz werden die Richtlinie (EU) 2018/822, Amtsblatt Nummer L 139 vom 05.06.2018 Seite 1, sowie die Richtlinie (EU) 2023/2226, ABl. Nr. L 2023/2226 vom 24.10.2023, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 S. 1 bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen in österreichisches Recht umgesetzt.

In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
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