Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
(1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung)§ 1 samt Überschrift tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph eins, samt Überschrift tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2,Die §§ 7 bis 10 sowie § 12 mit Ausnahme des § 7 Abs. 2 und des § 10 Abs. 2 treten mit 1. April 2026 in Kraft.Die Paragraphen 7 bis 10 sowie Paragraph 12, mit Ausnahme des Paragraph 7, Absatz 2 und des Paragraph 10, Absatz 2, treten mit 1. April 2026 in Kraft.
(3)Absatz 3,Alle übrigen Bestimmungen treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4)Absatz 4,§ 7 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a treten mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. § 7 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph 7, Absatz eins a und Paragraph 10, Absatz eins a, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Paragraph 7, Absatz 2 und Paragraph 10, Absatz 2, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
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