Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.
In Kraft seit 09.09.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 10 EEff-QBV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 EEff-QBV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 10 EEff-QBV