§ 1 EEff-QBV Allgemeine Bestimmungen

EEff-QBV - Energieeffizienz-Qualifikationsbewertungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt gemäß § 44 Abs. 3 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2023, die einheitliche Vorgehensweise für die Bewertung der fachlichen Qualifizierung und Requalifizierung der Energiedienstleisterinnen und Energiedienstleister. Diese Verordnung regelt gemäß Paragraph 44, Absatz 3, Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2014,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2023,, die einheitliche Vorgehensweise für die Bewertung der fachlichen Qualifizierung und Requalifizierung der Energiedienstleisterinnen und Energiedienstleister.

In Kraft seit 09.09.2023 bis 31.12.9999
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