Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Ist für den Bezirksanwalt keine eigene Geschäftsabteilung eingerichtet, so hat er deren Aufgaben, insbesondere die Führung von Ermittlungsakt, Tagebuch und Register zu übernehmen.
In Kraft seit 01.10.2010 bis 31.12.9999
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