Art. 1 § 50 DV-StAG Register

DV-StAG - Staatsanwaltschaftsgesetz-DV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Bei der Generalprokuratur werden folgende Register geführt:

  1. 1.Ziffer eins„Jv“ für Justizverwaltungsangelegenheiten,
  2. 2.Ziffer 2„Gs“ für Stellungnahmen im strafgerichtlichen Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof,
  3. 3.Ziffer 3„Gw“ für Angelegenheiten der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 4, 28, 362 Abs. 1 Z 2, 363a Abs. 2 StPO,„Gw“ für Angelegenheiten der Paragraphen 23, Absatz eins, 25, Absatz 4, 28, 362, Absatz eins, Ziffer 2, 363 a, Absatz 2, StPO,
  4. 4.Ziffer 4„Gd“ für Disziplinarsachen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare,
  5. 5.Ziffer 5„Pers“ für Personalangelegenheiten und
  6. 6.Ziffer 6„Gn“ für alle übrigen Angelegenheiten.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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