Art. 1 § 50 DV-StAG Register

Staatsanwaltschaftsgesetz-DV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999

Register

§ 50. Bei der Generalprokuratur werden folgende Register geführt: Paragraph 50, Bei der Generalprokuratur werden folgende Register geführt:

  1. 1.Ziffer eins„Jv'' für Justizverwaltungsangelegenheiten,
  2. 2.Ziffer 2„Gs'' für Stellungnahmen im strafgerichtlichen Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof,
  3. 3.Ziffer 3„Gw'' für Angelegenheiten der §§ 3323 Abs. 2 und1, 25 Abs. 4, 28, 362 Abs. 1 Z 2, 363a Abs. 2 StPO,„Gw'' für Angelegenheiten der Paragraphen 3323, Absatz 2 undeins, 25, Absatz 4, 28, 362, Absatz eins, Ziffer 2, 363 a, Absatz 2, StPO,
  4. 4.Ziffer 4„Gd'' für Disziplinarsachen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare,
  5. 5.Ziffer 5„Pers'' für Personalangelegenheiten und
  6. 6.Ziffer 6„Gn'' für alle übrigen Angelegenheiten.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1987 bis 31.12.2007

Register

§ 50. Bei der Generalprokuratur werden folgende Register geführt: Paragraph 50, Bei der Generalprokuratur werden folgende Register geführt:

  1. 1.Ziffer eins„Jv'' für Justizverwaltungsangelegenheiten,
  2. 2.Ziffer 2„Gs'' für Stellungnahmen im strafgerichtlichen Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof,
  3. 3.Ziffer 3„Gw'' für Angelegenheiten der §§ 3323 Abs. 2 und1, 25 Abs. 4, 28, 362 Abs. 1 Z 2, 363a Abs. 2 StPO,„Gw'' für Angelegenheiten der Paragraphen 3323, Absatz 2 undeins, 25, Absatz 4, 28, 362, Absatz eins, Ziffer 2, 363 a, Absatz 2, StPO,
  4. 4.Ziffer 4„Gd'' für Disziplinarsachen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare,
  5. 5.Ziffer 5„Pers'' für Personalangelegenheiten und
  6. 6.Ziffer 6„Gn'' für alle übrigen Angelegenheiten.

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