Die unter den Z 1 bis 4 angeführten Druckgeräte müssen die in Anhang I genannten wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die unter den Ziffer eins bis 4 angeführten Druckgeräte müssen die in Anhang römisch eins genannten wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
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