§ 5 DAVID-VO 2012 (Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012), Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchs- und Stromkosteninformation durch den Lieferanten - JUSLINE Österreich
§ 5 DAVID-VO 2012 Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchs- und Stromkosteninformation durch den Lieferanten
DAVID-VO 2012 - Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß § 3 Z 1 lit. c und d sind dabei zu berücksichtigen.Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß Paragraph 3, Ziffer eins, Litera c und d sind dabei zu berücksichtigen.
(2)Absatz 2,Auf dessen Verlangen ist dem Endverbraucher die Information kostenlos in Papierform zu übermitteln.
In Kraft seit 20.12.2013 bis 31.12.9999
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