§ 1 CSZG Allgemeine Bestimmungen

CSZG - Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Anwendungsbereich und Durchführung von Rechtsakten der EU

Dieses Bundesgesetz regelt Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/881 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cyber- und digitale Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit), ABl. Nr. L 151 vom 17.04.2019 S. 15. Dieses Bundesgesetz regelt Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/881 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cyber- und digitale Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526 aus 2013, (Rechtsakt zur Cybersicherheit), Amtsblatt Nummer L 151 vom 17.04.2019 Seite 15.

In Kraft seit 06.07.2024 bis 31.12.9999
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