Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Artikel XIIArtikel römisch zwölf
Außerkrafttreten
Dieses Übereinkommen tritt außer Kraft, wenn die Zahl der Vertragsparteien zwölf Monate lang weniger als fünf beträgt.
In Kraft seit 28.08.1987 bis 31.12.9999
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