Art. 12 CSC

CSC - Internationales Übereinkommen über sichere Container

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Artikel XIIArtikel römisch zwölf

Außerkrafttreten

Dieses Übereinkommen tritt außer Kraft, wenn die Zahl der Vertragsparteien zwölf Monate lang weniger als fünf beträgt.

In Kraft seit 28.08.1987 bis 31.12.9999
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