§ 10 BVO 2022 Überprüfung von zulassungspflichtigen Betrieben und Einrichtungen

BVO 2022 - Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Bezirksverwaltungsbehörde muss regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr durch einen amtlichen Tierarzt überprüfen, ob die Zulassungsbedingungen des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts weiterhin erfüllt sind. Bis Ende Februar des Folgejahres sind die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen im Wege des Landeshauptmannes an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu übermitteln. Sofern hiefür ein elektronisches System zur Verfügung steht, ist dieses System gemäß den Vorgaben des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu verwenden.

In Kraft seit 19.10.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 10 BVO 2022


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 BVO 2022 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 10 BVO 2022


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 10 BVO 2022


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 10 BVO 2022 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BVO 2022 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 BVO 2022
§ 11 BVO 2022