§ 7 BVO 2022 Verbringungen nach Österreich

BVO 2022 - Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Prüfung der Bescheinigungen für das Verbringen von zur Schlachtung bestimmten Tieren aus einem anderen Mitgliedstaat der EU auf Richtigkeit und Vollständigkeit ist jedenfalls auch im Zuge der Schlachttieruntersuchung vom amtlichen Tierarzt durchzuführen. Werden hierbei Mängel festgestellt, so ist die Schlachterlaubnis zu verweigern und die Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich zu informieren.

In Kraft seit 19.10.2022 bis 31.12.9999
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