Anl. 1 BPV-Elektrotechnik (Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik), Verzeichnis der verbindlichen Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik - JUSLINE Österreich
Anl. 1 BPV-Elektrotechnik Verzeichnis der verbindlichen Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik
BPV-Elektrotechnik - Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
1.Ziffer einsÖVE-E 18/1983, Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tag,ÖVE-E 18 aus 1983,, Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tag,
2.Ziffer 2ÖVE-EN 68/1983, Errichten elektrischer Anlagen im Tagbau,ÖVE-EN 68 aus 1983,, Errichten elektrischer Anlagen im Tagbau,
3.Ziffer 3ÖVE-E 5, Teil 7/1983, Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau.ÖVE-E 5, Teil 7 aus 1983,, Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau.
(Anm.: ÖVE-E 18/1983, ÖVE-EN 68/1983 und ÖVE-E 5, Teil 7/1983 sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, ÖVE-E 18 aus 1983,, ÖVE-EN 68 aus 1983, und ÖVE-E 5, Teil 7 aus 1983, sind als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 BPV-Elektrotechnik
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 BPV-Elektrotechnik selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 BPV-Elektrotechnik