Anl. 1 BPV-Elektrotechnik Verzeichnis der verbindlichen Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik

BPV-Elektrotechnik - Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
  1. 1.Ziffer einsÖVE-E 18/1983, Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tag,ÖVE-E 18 aus 1983,, Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tag,
  2. 2.Ziffer 2ÖVE-EN 68/1983, Errichten elektrischer Anlagen im Tagbau,ÖVE-EN 68 aus 1983,, Errichten elektrischer Anlagen im Tagbau,
  3. 3.Ziffer 3ÖVE-E 5, Teil 7/1983, Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau.ÖVE-E 5, Teil 7 aus 1983,, Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau.

(Anm.: ÖVE-E 18/1983, ÖVE-EN 68/1983 und ÖVE-E 5, Teil 7/1983 sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, ÖVE-E 18 aus 1983,, ÖVE-EN 68 aus 1983, und ÖVE-E 5, Teil 7 aus 1983, sind als PDF dokumentiert.)

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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§ 10 BPV-Elektrotechnik
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