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zu § 6 Abs. 1
Verzeichnis der verbindlichen Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik
(Anm.: Anlage I wird nicht dargestelltÖVE-E 18/1983, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesenÖVE-EN 68/1983 und ÖVE-E 5, Teil 7/1983 sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage römisch eins wird nicht dargestelltÖVE-E 18 aus 1983,, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesenÖVE-EN 68 aus 1983, und ÖVE-E 5, Teil 7 aus 1983, sind als PDF dokumentiert.)
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zu § 6 Abs. 1
Verzeichnis der verbindlichen Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik
(Anm.: Anlage I wird nicht dargestelltÖVE-E 18/1983, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesenÖVE-EN 68/1983 und ÖVE-E 5, Teil 7/1983 sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage römisch eins wird nicht dargestelltÖVE-E 18 aus 1983,, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesenÖVE-EN 68 aus 1983, und ÖVE-E 5, Teil 7 aus 1983, sind als PDF dokumentiert.)