Die Bestimmungen des 5. Teils regeln die Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung für haushaltsführende Stellen nach § 7 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG 2013, Die Bestimmungen des 5. Teils regeln die Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung für haushaltsführende Stellen nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins und 2 BHG 2013,
0 Kommentare zu § 85 BHV 2013