§ 95 BHV 2013 Leistungskalkulation

BHV 2013 - Bundeshaushaltsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Leistungen sind – unabhängig davon, ob es sich um interne oder externe Leistungen handelt – nach dem gleichen Kalkulationsverfahren kostenmäßig zu bewerten. Direkt zuordenbare Kosten sind direkt zu verrechnen. Bei nicht direkt zuordenbaren Kosten sind folgende Verrechnungsschritte durchzuführen:

  1. 1.Ziffer einsVerrechnung der nicht disponiblen und der zeitlich abgegrenzten Personalkosten der Kostenstelle mittels Tarifen und Mengen auf Grundlage der geschätzten oder aufgezeichneten Leistungszeiten je Mitarbeiterkategorie.
  2. 2.Ziffer 2Verrechnung der disponiblen und sekundären Personalkosten der Kostenstelle als Ist-Kosten im gleichen Verhältnis wie die bereits mittels Tarif verrechneten Personalkosten oder auf Basis genauerer Aufzeichnung.
  3. 3.Ziffer 3Verrechnung der primären und sekundären Betriebskosten der Kostenstelle als Ist-Kosten im Verhältnis zu den Leistungszeiten.
  4. 4.Ziffer 4Die Differenz zwischen den mittels Tarifen verrechneten Personalkostenanteilen und den tatsächlich angefallenen Personalkosten der Kostenstelle ist im Verhältnis zu den bereits mittels Tarif verrechneten Personalkosten nachzuverrechnen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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