Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Kostenstellenrechnung
(1)Absatz eins,Kostenstellen sind nach organisatorischen, funktionellen, räumlichen oder abrechnungstechnischen Gesichtspunkten zu bilden.
(2)Absatz 2,Die Kostenstellen sind hierarchisch und an der Aufbauorganisation orientiert zu gliedern (Standardhierarchie). Zusätzlich können weitere Kostenstellenhierarchien und Kostenstellengruppen verwendet werden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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