Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Leistungsrechnung
Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:
1.Ziffer einsFestlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,
2.Ziffer 2Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und
3.Ziffer 3Kalkulation der Leistung.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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