§ 92 BHV 2013 Leistungsrechnung

BHV 2013 - Bundeshaushaltsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Leistungsrechnung

Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:

  1. 1.Ziffer einsFestlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,
  2. 2.Ziffer 2Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und
  3. 3.Ziffer 3Kalkulation der Leistung.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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