Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.02.2026
Paragraph 8 d,(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 99/2025)Anmerkung, entfallen mit Landesgesetzblatt Nr. 99 aus 2025,)
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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