§ 20 BEA-Geo.

BEA-Geo. - Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 erster Satz und Abs. 3, § 6 Abs. 10, § 7 Abs. 2 erster Satz, § 8 Abs. 1 und 2, § 9, § 11, § 14, § 16, § 17 Abs. 4 und 6, die Bestimmungen des Abschnittes 6 sowie die Anlagen 1 bis 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 142/2012 treten mit 1. Mai 2012 in Kraft. Paragraph eins, Absatz 3,, Paragraph 2, Absatz eins, erster Satz und Absatz 3,, Paragraph 6, Absatz 10,, Paragraph 7, Absatz 2, erster Satz, Paragraph 8, Absatz eins, und 2, Paragraph 9,, Paragraph 11,, Paragraph 14,, Paragraph 16,, Paragraph 17, Absatz 4 und 6, die Bestimmungen des Abschnittes 6 sowie die Anlagen 1 bis 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2012, treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.

In Kraft seit 27.04.2012 bis 31.12.9999
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