§ 19 BEA-Geo. Schlußbestimmungen

BEA-Geo. - Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1974,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1975,, außer Kraft.

In Kraft seit 27.04.2012 bis 31.12.9999
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