§ 19 BEA-Geo. Schlußbestimmungen

Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.04.2012 bis 31.12.9999
Schlußbestimmungen

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1974,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1975,, außer Kraft.

Stand vor dem 26.04.2012

In Kraft vom 29.08.1987 bis 26.04.2012
Schlußbestimmungen

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1974,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1975,, außer Kraft.

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