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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1974,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1975,, außer Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1974,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1975,, außer Kraft.