Anl. 1/28 BDG 1979 28. VERWENDUNGSGRUPPE SQM

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Eine Verwendung im Schulqualitätsmanagement und die Erfüllung nachstehender Erfordernisse:

a)

Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse

aa)

gemäß Z 23 oder 24 der Anlage 1 oder

bb)

gemäß Artikel II Z 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984 und

b)

eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer Schule, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, im Bundessportakademiengesetz, BGBl. Nr. 140/1974, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, BGBl. Nr. 175/1966, geregelt ist, oder an einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft;

c)

im Bereich des Minderheitenschulwesens überdies die im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten bzw. im Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland festgelegten weiteren besonderen Erfordernisse.

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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