§ 19 B-SprLV Blitzschutz

B-SprLV - Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Sofern das Lagergebäude durch seine natürliche Lage oder die Erdüberschüttung nicht ausreichend gegen die Gefahren durch atmosphärische Entladungen geschützt ist, ist eine dem Stand der Technik entsprechende Blitzschutzanlage einzurichten, zu erhalten und jährlich durch eine Elektrofachkraft zu überprüfen.

In Kraft seit 29.12.2011 bis 31.12.9999
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