Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Sämtliche Außenbauteile des Lagers sowie die Türe zum Lagergebäude haben dem Stand der Technik zu entsprechen und einem erfahrenen Täter eine Widerstandszeit von mindestens zehn Minuten entgegenzusetzen. Dies gilt auch für Schlösser.
In Kraft seit 29.12.2011 bis 31.12.9999
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