Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026
Personen, die über einen gültigen Lichtbildausweis gemäß § 5 verfügen, haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich. Personen, die über einen gültigen Lichtbildausweis gemäß Paragraph 5, verfügen, haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich.
In Kraft seit 01.05.2021 bis 31.12.9999
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