Anl. 3 3. AEV für kommunales Abwasser (Begrenzung von Abwasseremissionen aus Abwasserreinigungsanlagen für Einzelobjekte in Extremlage), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
Anl. 3 3. AEV für kommunales Abwasser (weggefallen)
3. AEV für kommunales Abwasser - Begrenzung von Abwasseremissionen aus Abwasserreinigungsanlagen für Einzelobjekte in Extremlage
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Anl. 3 3. AEV für kommunales Abwasser seit 23.05.2019 weggefallen.
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
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