Anl. 1 3. AEV für kommunales Abwasser

3. AEV für kommunales Abwasser - Begrenzung von Abwasseremissionen aus Abwasserreinigungsanlagen für Einzelobjekte in Extremlage

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Nr.

Parameter

Emissionsbegrenzungen

1

Absetzbare Stoffe

a)

0,5 ml/l

2

Ammonium

ber. als N

b)

4,5 g / (EW×Tag) c), d)

0,9 g / (EW×Tag) c), e)

3

Phosphor – Gesamt

ber. als P

f)

4

Gesamter org. geb.

Kohlenstoff TOC, ber. als C

g)

12 g / (EW×Tag)

c)

5

Chemischer Sauerstoff-

bedarf CSB, ber. als O2

g)

36 g / (EW×Tag)

c)

6

Biochemischer Sauerstoff-

bedarf BSB5, ber. als O2

12 g / (EW×Tag)

c)

  1. a)Litera a
In Kraft seit 04.07.2006 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 3. AEV für kommunales Abwasser


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 3. AEV für kommunales Abwasser selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 3. AEV für kommunales Abwasser


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 3. AEV für kommunales Abwasser


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 3. AEV für kommunales Abwasser eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 5 3. AEV für kommunales Abwasser
Anl. 2 3. AEV für kommunales Abwasser