Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Einfuhr und die entgeltliche Überlassung von Geschossen und Patronen mit Geschossen, die Explosivstoff oder andere chemische Wirkstoffe (ausgenommen Leuchtsätze) enthalten, sind verboten.
In Kraft seit 21.06.1997 bis 31.12.9999
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