Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben, welches am 02.10.2018 bei der belangten Behörde einlangte, beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die Auswahlmöglichke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: "BF") reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens jedoch am 07.08.2015, illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte an diesem Tag den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Noch am selben Tag wurde der BF durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Erstbefragung unterzogen, im Rahmen derer er im Wesentlichen angab, dass er in ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 11.10.2018 Norm: AsylG 2005 §10 Abs1 Z4 AsylG 2005 §57 Abs1 AsylG 2005 §6 Abs1 Z4 AsylG 2005 §7 Abs1 Z3 AsylG 2005 §7 Abs4 AsylG 2005 §8 Abs1 BFA-VG §21 Abs7 B-VG Art.133 Abs4 EMRK Art.2 EMRK Art.3 EMRK Art.8 FPG §52 Abs2 Z3 FPG §52 Abs9 FPG §53 Abs1 FPG §53 Abs3 Z1 FPG §55 Abs1 FPG §55 Abs2 FPG §55 Abs3 VwGVG §24 Abs5 VwGVG §28 Abs2 AsylG 2005 § 10 heute ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Schriftsatz vom 29.05.2017 Beschwerde gegen den Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") vom 02.05.2017. 2. Mit Schreiben vom 09.01.2018 zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde ausdrücklich zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist eine konzessionierte betriebliche Vorsorgekasse (§ 18 Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz - BMSVG) und nahm für bestimmte von ihr veranlagte Wertpapiere (als Ausnahme von der allgemeinen Bewertung nach dem Tageswertprinzip) die abweichende Bewertungsregel des § 31 Abs. 2 BMSVG in Anspruch. Diese gestattet, bestimmte Wertpapiere mit einer festen Laufzeit, di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft erhob mit Schriftsatz vom 29.05.2017 Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 02.05.2017, Zl. AW00001/0044-AWV/2016. 2. Mit Schreiben vom 09.01.2018 zog sie ihre Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A)... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft erhob mit Schriftsatz vom 09.05.2016 Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015. 2. Mit Schreiben ("Mitteilung") vom 22.12.2016 zog sie ihre Beschwerde mit der Maßgabe zurück, dass sie die betroffenen Schuldtitel veräußert hat. Es hat auch sonst niemand erkl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Genossenschaft erhob mit Schriftsatz vom 09.05.2016 Beschwerde gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0001-ABB/2015. 2. Mit Schreiben ("Mitteilung") vom 21.12.2016 zog sie ihre Beschwerde mit der Maßgabe zurück, dass sie sämtliche betroffenen Schuldtitel veräußert hat und keine weiteren vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft erhob mit Schriftsatz vom 02.05.2016 Beschwerde gegen den Bescheid der FMA vom XXXX . 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft erhob mit Schriftsatz vom 02.05.2016 Beschwerde gegen den Bescheid der FMA vom römisch 40 . 2. Mit Schreiben vom 28.11.2016 zog sie ihre Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Partei erhob mit Schriftsatz vom 07.05.2016 Beschwerde gegen den Bescheid der FMA vom XXXX . 1. Die beschwerdeführende Partei erhob mit Schriftsatz vom 07.05.2016 Beschwerde gegen den Bescheid der FMA vom römisch 40 . 2. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.11.2016, nachweislich durch den Vertreter der beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft erhob mit Schriftsatz vom 06.05.2016 Beschwerde gegen den Bescheid der FMA vom XXXX . 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft erhob mit Schriftsatz vom 06.05.2016 Beschwerde gegen den Bescheid der FMA vom römisch 40 . 2. Mit Schreiben vom 22.11.2016 zog sie ihre Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 30. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme von XXXX (Wirkstoff: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragte Arzneispezialität wurde gemäß § 23 Abs. 2 Z 4 VO-EKO (bei der beantragten Arzneispezialität handelt es sich um eine neue Darreichungsform eines im EKO angeführten Wirkstoffes oder einer im EKO angeführten Wirkstoffkombination) und gemäß § 24 A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde nach § 3 Abs. 1 BaSAG erließ die Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA", auch: "belangte Behörde") am 10.04.2016 zur Geschäftszahl FMA-AW00001/0044-AWV/2016 einen Mandatsbescheid, gegen den die Beschwerdeführerin als Gläubigerin rechtzeitig Vorstellung erhob. 1. In ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde nach Paragraph 3, Absatz eins, BaSAG erließ d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: 1. Bei der beschwerdeführenden Partei, der XXXX ., handelt es sich um eine Erzeugerorganisation von Obst und Gemüse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO). 1. Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 21. August 2015 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialität (mit den Wirkstoffen: Fluticasonfuroat und Vilanteroltrifenatat) in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Die Beschwerdeführerin begründete ihren Antrag wie folgt: Bei XXXX handele es sich um eine weitere Wirkstoffstärke der bereits im grünen Bereich des Erstattungskodex befindlichen Arzneispezia... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde richtet sich gegen den oben näher bezeichneten Feststellungsbescheid gemäß § 5 Abs. 1 RL-KG vom 23.12.2015 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 23.03.2016, unter einem wurde die Gewährung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Über diesen Antrag wurde in einem gesonderten Verfahren entschieden (BVwG, 04.03.2016, W158 2121990-1/2E). Die Beschwerde richtet sich gegen den oben näher bezeichneten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde richtet sich gegen den oben näher bezeichneten Veröffentlichungsbescheid gemäß § 5 Abs. 2 RL-KG, unter einem wurde die Gewährung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Über diesen Antrag wurde in einem gesonderten Verfahren entschieden (BVwG, 17.05.2016, W158 2121990-3/3E). Die Beschwerde richtet sich gegen den oben näher bezeichneten Veröffentlichungsbescheid gemäß Paragraph 5, Absatz 2, RL-KG, unter ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 03.01.2014, Zl. XXXX, betreffend Einheitliche Betriebsprämie 2010. Am 22.06.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Schreiben des Beschwerdeführers ein, in dem er die Zurückziehung der Beschwerde erklärt. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 03.01.2014, Zl. römisch 40 , betreffend Einheitlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 29.01.2014, XXXX, betreffend Einheitliche Betriebsprämie 2011. Am 21.06.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Schreiben der Beschwerdeführerin ein, in dem sie die Zurückziehung der Beschwerde erklärt. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 29.01.2014, römisch 40 , betreffend Einheitliche Bet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 29.01.2014, XXXX, betreffend Einheitliche Betriebsprämie 2011. Am 21.06.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Schreiben des Beschwerdeführers ein, in dem er die Zurückziehung der Beschwerde erklärt. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 29.01.2014, römisch 40 , betreffend Einheitliche Betri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 27.02.2013, XXXX , betreffend Einheitliche Betriebsprämie 2009. Am 19.06.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Schreiben des Beschwerdeführers ein, in dem er die Zurückziehung der Beschwerde erklärt. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 27.02.2013, römisch 40 , betreffend Einheitliche Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 7. April 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 7. April 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 7. April 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 7. April 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 7. April 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 7. April 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 7. April 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 7. April 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produkt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 26.02.2014, Zl. XXXX, betreffend Einheitliche Betriebsprämie 2012. Am 04.05.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Schreiben des Beschwerdeführers ein, in dem er die Zurückziehung der Beschwerde erklärt. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 26.02.2014, Zl. römisch 40 , betreffend Einheitlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 03.01.2014, Zl. XXXX, wegen Einheitlicher Betriebsprämie 2010. Das Bundesverwaltungsgericht beraumte einen Verhandlungstermin für den 17.05.2017 an. Am 27.04.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Schreiben des Beschwerdeführers ein, in dem er die Zurückziehung der Beschwerde erklärt. Die Beschwerde r... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Abänderungsbescheid vom 14.11.2013 sprach die Agrarmarkt Austria (AMA, belangte Behörde) über die vom Beschwerdeführer beantragte Einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2009 ab. Nach Einbringung der Beschwerde erließ die belangte Behörde die Beschwerdevorentscheidung vom 18.12.2014. Die Beschwerde wurde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 03.01.2014 sprach die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: belangte Behörde) über die vom Beschwerdeführer beantragte Einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2013 ab. Über dessen Beschwerde erging zunächst eine Beschwerdevorentscheidung vom 29.04.2014, mit der die belangte Behörde den Bescheid im Wesentlichen bestätigte. Nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte für die Jahre 2008, 2011 und 2013 jeweils Mehrfachanträge-Flächen und beantragte für jedes Jahr u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für die in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung jeweils näher konkretisierten Flächen. In allen drei Antragsjahren war der Beschwerdeführer Auftreiber auf die Alm mit der Betriebsnummer XXXX ( XXXX , im Folgenden: H-Alm) und... mehr lesen...