Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.10.2019 sprach die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) für die Zeit von 02.10.2019 bis 16.10.2019 den Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe aus. 2. Die rechtzeitig dagegen erhobene Beschwerde wurde mittels Beschwerdevorentscheidung vom 12.12.2019 als unbegründet abgewiesen. 3. Am 07.01.2020 langte bei der belangten Behörde per Telefax der mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.01.2019, Zl. XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Jänner 2015 bis September 2016 und weit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 11.06.2018 schriftlich und am 26.06.2018 persönlich bei der ÖB Damaskus einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Asylgesetz 2005 ein. Dieser Antrag wurde unverzüglich dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl weitergeleitet und teilte dieses am 07.11.2018 mit, dass die Gewährung des Status einer Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten im Rahmens des Familienverfahrens nicht wahrscheinlich se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice AMS 960- Wien Esteplatz (im Folgenden: AMS) vom 22.10.2018, wurde ausgesprochen, dass die BF den Anspruch auf Notstandshilfe gem. §§ 10 iVm 38 AlVG für den Zeitraum vom 06.11.2018 bis 17.12.2018 verloren habe. Nachsicht sei nicht erteilt worden. Begründend wurde ausgeführt, die BF habe eine zugewiesenen zumutbare Beschäftigung vereitelt (Arbeitsantritt 6.11.2018), da sie z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der gegenständlichen Rechtssache ging bereits das h.g. Verfahren zu W128 2125429-1 voraus; dieses wird im Folgenden kurz zusammengefasst: 1.1. Am 16.06.2014 präsentierte der Beschwerdeführer im Rahmen einer fakultätsöffentlichen Präsentation (FÖP) sein Dissertationsthema "Wider die Wunder des Theismus und Gott. Versuch einer philosophischen Metakritik zu John Leslie Mackies Werk: 'Das Wunder des Theismus. Argumen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 16.5.2017 sprach das Arbeitsmarktservice XXXX als regionale Geschäftsstelle (AMS) den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für den Beschwerdeführer für den Zeitraum 12.4.2017 bis 23.5.2017 aus. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Mit Bescheid vom 16.5.2017 sprach das Arbeitsmarktservice römisch 40 als regionale Geschäftsstelle (AMS) den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Huttengasse (in der Folge belangte Behörde genannt) vom 27.03.2017 wurde der Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung (Notstandshilfe) vom 04.11.2016 bis 15.12.2016 in Höhe von € 1.215,06 verpflichtet. 2. Gegen den Bescheid vom 27.03.2017 wurde vom Beschwerdeführer am 14.04.2017, eingelangt am 15.04.2017, fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Beschwerdevorlage vom 24.11.2017 übermittelte die Agrarmarkt Austria (AMA) dem Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde des Beschwerdeführers vom 11.10.2016 (bei der AMA eingelangt am 13.10.2016), die sich gegen einen "Bescheid vom 31.08.2016, Aktenzeichen XXXX, betreffend die Einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2013", zugestellt am 23.09.2016, richtete. Die AMA ging in der Vorlage dieser Beschwerde an das Bund... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012, AZ XXXX, wurde dem Beschwerdeführer für das Antragsjahr 2012 eine Einheitliche Betriebsprämie (EBP) in Höhe von zunächst EUR 5.085,07 gewährt. Dieser Bescheid wurde nicht angefochten. 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012, AZ römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer für das Antragsjahr 2012 eine Einheitliche Betriebsprämie (EBP) in Höhe vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.06.2017 sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: AMS) gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) aus, dass sein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Bestehens eines Anspruchs auf Ersatzleistung (Entschädigung, Abfindung) für Urlaubsentgelt nach dem Urlaubsgesetz, BGBl. Nr. 390/1976 im Zeitraum 01.06.2017 bi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündetem Bescheid der belangten Behörde vom 17.01.2017 wurde die Untauglichkeit des Beschwerdeführers für den Wehrdienst festgestellt. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig eine als Einspruch bezeichnete Beschwerde, worin im Wesentlichen auf Vorgänge während eines Wehrdienstes des Beschwerdeführers im August 2016 Bezug genommen wurde, die offenkundig letztlich Anl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA, belangte Behörde) vom 28.12.2012, XXXX, wurde dem Beschwerdeführer für das Antragsjahr 2012 eine Einheitliche Betriebsprämie (EBP) in Höhe von EUR 2.394,64 gewährt. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben. 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA, belangte Behörde) vom 28.12.2012, römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer für d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA, belangte Behörde) vom 28.12.2012, AZ XXXX , wurde dem antragstellenden Beschwerdeführer für das Antragsjahr 2012 eine Einheitliche Betriebsprämie (EBP 2012) in Höhe von zunächst EUR 840,69 gewährt. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben. 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA, belangte Behörde) vom 28.12.2012, AZ römisch 40 , wurde dem antragstellenden Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 05.04.2012 stellte XXXX, XXXX, XXXX, BNr. XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA) für das Antragsjahr 2012 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (im Weiteren: EBP) für das Antragsjahr 2012 für die in den Beilagen Flächenbogen 2012 und Flächennutzung 2012 näher konkretisierten Flächen. 1. Am 05.04.2012 stellte römisch 40 , römisch 40 , römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Der Beschwerdeführer stellte den Mehrfachantrag-Flächen vom 7.5.2010 für das Antragsjahr 2010 und beantragte die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2010 für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. Darüber hinaus ist der Beschwerdeführer Auftreiber auf die Almen mit den Betriebsstättennummern XXXX sowie XXXX, für die deren Bewirtschafter ebenfa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24.03.2010 stellte XXXX,XXXX, XXXX, BNr. XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA) für das Antragsjahr 2010 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (im Weiteren: EBP) für das Antragsjahr 2010 für die in den Beilagen Flächenbogen 2010 und Flächennutzung 2010 näher konkretisierten Flächen. 1. Am 24.03.2010 stellte römisch 40 ,römisch 40 , römisch 40... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 25.03.2009 stellte XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA) für das Antragsjahr 2009 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (im Weiteren: EBP) für das Antragsjahr 2009 für die in den Beilagen Flächenbogen 2009 und Flächennutzung 2009 näher konkretisierten Flächen. 1. Am 25.03.2009 stellte römisch 40 , römisch 40 , rö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24.03.2009 stellte XXXX, XXXX, XXXX, BNr. XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA) für das Antragsjahr 2009 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (im Weiteren: EBP) für das Antragsjahr 2009 für die in den Beilagen Flächenbogen 2009 und Flächennutzung 2009 näher konkretisierten Flächen. 1. Am 24.03.2009 stellte römisch 40 , römisch 40 , römisch 40... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24.03.2009 stellte XXXX, XXXX, XXXX, BNr. XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA) für das Antragsjahr 2009 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (im Weiteren: EBP) für das Antragsjahr 2009 für die in den Beilagen Flächenbogen 2009 und Flächennutzung 2009 näher konkretisierten Flächen. 1. Am 24.03.2009 stellte römisch 40 , römisch 40 , römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 08.03.2016 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare seiner Diplomarbeit "XXXX". 2. Mit Bescheid des Studienpräses der Universität Wien vom 30.06.2016, GZ 86/01-15/16, wurde der Antrag gem. § 86 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 (UG) abgewiesen. Die Zustellung erfolgte durch Hinterlegung mit 07.07.2016 (Beginn der Abholfrist). 2. Mit Bescheid des S... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Personengemeinschaft XXXX (im Folgenden als "Beschwerdeführerin" bezeichnet) stellte für das Antragsjahr 2010 einen Mehrfachantrag-Flächen und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) für das Antragsjahr 2010 für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. Die Beschwerdeführerin ist Auftreiberin auf die XXXX für die ebenfalls Mehrfachanträge-Flächen geste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Vorlageantragsteller stellte für das Antragsjahr 2009 einen Mehrfachantrag-Flächen und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP) für das Antragsjahr 2009 für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. Der Vorlageantragsteller ist Auftreiber auf die XXXX mit der BNr. XXXX und die XXXX mit der BNr. XXXX, für die ebenfalls Mehrfachanträge-Flächen gestellt wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer erfüllte zuletzt am 12.06.2012 eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld, welches er mit einer kurzen Unterbrechung bis 07.11.2012 und dann vom 01.11.2013 bis 12.01.2014 bezog. Ab 13.01.2014 stand er mit Unterbrechung im Bezug von Notstandshilfe. 2. Am 15.09.2014 sprach der Beschwerdeführer beim Arbeitsmarktservice Mattersburg (AMS) vor und gab niederschriftlich festgehalten an, dass er ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 30.12.2009 wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 gewährt, welche in Folge erstmals mit Bescheid vom 26.05.2010 unbekämpft abgeändert wurde. Mit Bescheid vom 14.11.2013 wurde hinsichtlich der Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 erneut ein Änderungsbescheid erlassen. Dieser wiederum wurde mit dem ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang, Feststellungen und Beweiswürdigung: römisch eins. Verfahrensgang, Feststellungen und Beweiswürdigung: Mit Mehrfachantrag-Flächen vom 20.03.2012 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 für im Rahmen der Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. Die Beschwerdeführerin ist Bewirtschafterin der Alm mit BNr. XXXX und Auftreiberin auf die Alm mit BNr. XXXX. Fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 26.09.2013, XXXX , wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 28.12.2012, XXXX , hinsichtlich Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie an den Beschwerdeführer für die Alm XXXX für das Jahr 2012 abgeändert. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 26.09.2013, römisch 40 , wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 28.12.2012, römisch 40 , hinsichtlich Gewährung de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (folgend: BF) beantragte am 30.08.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid der Telekom Austria Aktiengesellschaft, Personalamt XXXX vom 17.07.2015 wurde der sowohl beim Personalamt XXXX als auch beim Personalamt beim Vorstand (dieser Aktiengesellschaft) eingebrachte Antrag als unzulässig zurückgewiese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 30.12.2011, AZ XXXX , wurde der AS für das Antragsjahr 2011 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.142,00 gewährt. 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 30.12.2011, AZ römisch 40 , wurde der AS für das Antragsjahr 2011 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.142,00 gewährt. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die AS mit Schreiben vom 20.01... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Für das Antragsjahr 2012 wurde mit Abänderungsbescheid der Agrarmarkt Austria vom 26.02.2014, Az. II/7-EBP/12-120911767, der Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 26.09.2013, Az. II/7-EBP/12-119901604, dahingehend abgeändert, dass von der bereits gewährten Prämie ein Betrag von € 272,43 rückgefordert wurde. In der
Begründung: wurde ausgeführt, dass aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle am 22.10.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Für das Antragsjahr 2012 wurde mit Abänderungsbescheid der Agrarmarkt Austria vom 26.02.2014, Az. II/7-EBP/12-120911767, der Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 26.09.2013, Az. II/7-EBP/12-119901604, dahingehend abgeändert, dass von der bereits gewährten Prämie ein Betrag von € 272,43 rückgefordert wurde. In der
Begründung: wurde ausgeführt, dass aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle am 22.10.... mehr lesen...