Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde, AMS) vom 07.10.2025 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seinen Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) für 56 Tage ab 15.09.2025 verloren habe. Begründend wurde darauf verwiesen, dass das AMS am 15.09.2025 Kenntnis darüber erlangt habe, dass der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai (in der Folge: AMS) vom 22.01.2024 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes vom 08.01.2024 gemäß § 44 AlVG und gemäß Art 65 Abs. 2, 3 und 5 der VO EG Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mangels Zuständigkeit des AMS zurückgewiesen. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass der Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Schloßhofer Straße vom 10.08.2023 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 24.07.2023 bis 03.09.2023 ausgesprochen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer das Zustandekommen eines Dienstverhältnisses als Essenszusteller bei der Firma XXXX durch sein Verhalten vereitelt habe.
Gründe: für eine Nachsicht der Rechtsfolgen wür... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (nicht verfahrensgegenständlichem) Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: belangte Behörde) vom 31.07.2023, wurde gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 18.07.2023 bis 28.08.2023... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Neunkirchen vom 21.07.2023, VSNR: XXXX , wurde festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 AlVG für den Zeitraum 21.06.2023 bis 01.08.2023 verloren hat. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer das Zustandekommen einer ihm vom AMS zugewiesenen Beschäftigung als Kraftfahrzeugtechniker beim Diens... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 16.08.2023 – Bescheid des AMS XXXX (in der Folge als „AMS“ bzw. als belangte Behörde „bB“ bezeichnet) an XXXX (in der Folge als beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet); Anspruchsverlust des Arbeitslosengeldes vom 01.08.2023 – 23.08.2023 16.08.2023 – Bescheid des AMS römisch 40 (in der Folge als „AMS“ bzw. als belangte Behörde „bB“ bezeichnet) an römisch 40 (in der Folge als beschwerdeführende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stand bereits wiederholt im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Am 15.09.2021 (Tag der Geltendmachung) beantragte er erneut Notstandshilfe, welche ihm zuerkannt wurde. Aufgrund von Unterbrechungen wegen des Bezuges von Krankengeld änderte sich das voraussichtliche Höchstausmaß seines Anspruches mehrfach. Mit Schreiben des AMS Wien Esteplatz vom ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 27.10.2022 – Bescheid des AMS XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. belangte Behörde „bB“), Anspruchsverlust Arbeitslosengeld vom 21.10.2022 – 15.12.2022 27.10.2022 – Bescheid des AMS römisch 40 (in der Folge „AMS“ bzw. belangte Behörde „bB“), Anspruchsverlust Arbeitslosengeld vom 21.10.2022 – 15.12.2022 29.10.2022 – Beschwerde von XXXX (in der Folge beschwerdeführende Partei „bP“) 29.10.2022 – Beschwer... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 4.5.2023 sprach das AMS aus, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes durch die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: „BF“) gemäß § 24 Abs 2 AlVG im Zeitraum vom 3.5.2021 bis zum 25.6.2021 widerrufen beziehungsweise die Bemessung rückwirkend berichtigt und die BF gemäß § 25 Abs 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslose... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit (nicht verfahrensgegenständlichem) Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (in der Folge: belangte Behörde) vom 08.11.2022, wurde gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 18.10.2022 bis 28.11.2022 verloren... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführer, laut eigenen Angaben ein Ehepaar, stellten jeweils am 18.04.2023 Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums. 2. Mit Mitteilungen vom jeweils 26.04.2023 wurden die Anträge auf Erteilung eines Visums verweigert. 3. Am 27.04.2023 wurde fristgerecht gegen die Verweigerung der Visa eine Vorstellung eingebracht. 4. Mit Bescheiden vom 16.05.2023 wurde die Vorstellung zurückgewiesen. 5. Dag... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführer, laut eigenen Angaben ein Ehepaar, stellten jeweils am 18.04.2023 Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums. 2. Mit Mitteilungen vom jeweils 26.04.2023 wurden die Anträge auf Erteilung eines Visums verweigert. 3. Am 27.04.2023 wurde fristgerecht gegen die Verweigerung der Visa eine Vorstellung eingebracht. 4. Mit Bescheiden vom 16.05.2023 wurde die Vorstellung zurückgewiesen. 5. Dag... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 04.07.2023 mündlich verkündetem Disziplinarerkenntnis des Militärkommandanten des Burgenlandes als Disziplinarvorgesetzten wurde über XXXX , im Folgenden Beschwerdeführer, die Disziplinarstrafe der Geldbuße verhängt. 1. Mit am 04.07.2023 mündlich verkündetem Disziplinarerkenntnis des Militärkommandanten des Burgenlandes als Disziplinarvorgesetzten wurde über römisch 40 , im Folgenden Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Teilnahme am häuslichen Unterricht durch den Erstbeschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 22.09.2021 mit der
Begründung: untersagt, dass der Schüler die 7. Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Er sei im Jahreszeugnis 2020/21 im Pflichtgegenstand Deutsch mit „Nicht genügend“ beurteilt worden. Die dennoch erteilte Aufstiegsklausel könne nicht mit dem erfolgreichen Abschluss einer Schulstufe gleichgesetzt werden. Gegen diesen Beschei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 30.06.2017 bei der Österreichischen Botschaft Ankara (im Folgenden: „ÖB Ankara“) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 AsylG 2005, wobei sie anführte, die Ehegattin eines in Österreich asylberechtigten syrischen Staatsangehörigen zu sein. 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 30.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS; belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer seinen Anspruch auf Notstandshilfe für die Zeit von XXXX verloren hat. Begründet wurde der Bescheid im Wesentlichen damit, dass er durch sein Verhalten den Erfolg der Nach(Um)schulung „Englisch“ vereitelt habe und berücksichtigungswürdige
Gründe: für eine Nachsicht nicht vorlägen. Gegen diesen Bescheid hat de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.07.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig sei (Spruchpunkt III.), gemäß § 55 Abs. 4 FPG keine Frist für die freiwil... mehr lesen...