Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Einberufungstermin des Beschwerdeführers wurde antragsgemäß vom 06.02.2017 auf 02.10.2017 abgeändert. Diese Abänderung wurde am 27.01.2017 zugestellt, nicht angefochten und erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid des Militärkommandos Vorarlberg, Ergänzungsabteilung, vom 28.09.2017, Zl. P1242937/7-MilKdo/ErgAbt/2017 (1), wurde das Ersuchen des Antragstellers auf Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes abgewiesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit bundeseinheitlichem, am 04.07.2017 ausgegebenem Antragsformular stellte XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) am 07.07.2017 beim Arbeitsmarktservice Imst, Regionale Geschäftsstelle (in der Folge als belangte Behörde oder als AMS bezeichnet), einen Antrag auf Arbeitslosengeld. 1. Mit bundeseinheitlichem, am 04.07.2017 ausgegebenem Antragsformular stellte römisch 40 (in der Folge als Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (in der Folge: belangte Behörde) vom XXXX, Zl. XXXX, wurde das Verfahren, mit welchem Frau XXXX (in der Folge: BF) ein Pflegegeld der Stufe 2 ab 01.06.2016 zuerkannt wurde, wieder aufgenommen und der Antrag vom 31.05.2016 auf Gewährung des Pflegegeldes abgelehnt. Darüber hinaus wurde das der BF vom 01.06.2016 bis 30.04.2017 zu Unrecht angewiesene Pflegegeld von EUR 3.19... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.08. 2017, GZ XXXX, schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 04.08.2017 von XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des AMS Deutschlandsberg vom 24.07.2017 aus. In diesem war der Verlust der Notstandshilfe für einen näher bestimmten Zeitraum ausgesprochen worden. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF in seine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.10.2017 Norm: VwGVG §13 VwGVG §13 Abs2 VwGVG §22 VwGVG § 13 heute VwGVG § 13 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGVG § 13 gültig von 01.01.2019 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aus dem Verwaltungsakt ergibt sich unstrittig Folgendes: 1. Der
Spruch: des Bescheides des Präsidenten des Oberlandesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.07.2015, 200 Jv 594/15v-4-51, lautet wie folgt: römisch 40 (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.07.2015, 200 Jv 594/15v-4-51, lautet wie folgt: "In Erledigung des Antrages vom 22. Mai 2015, 200 Jv 594/15v-4-4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 2.2.2017 stellte das Arbeitsmarktservice Braunau (AMS) mit näherer
Begründung: fest, dass dem Beschwerdeführer ab dem 1.2.2017 die Notstandshilfe eingestellt wird. Mit Schreiben vom 14.2.2017 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht und stellte die Anträge, das Bundesverwaltungsgericht möge den angefochtenen Bescheid aufheben und dah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 23.6.2016 stellt das Arbeitsmarktservice Ried (im Folgenden die belangte Behörde) fest, dass dem Beschwerdeführer ab 01.03.2016 die Notstandshilfe eingestellt wird. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 16.03.2016 das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.06.2016, GZ. L503 2100639-1, wegen Rechtsw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 2.8.2016 sprach das AMS aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") gemäß § 33 Abs 2 in Verbindung mit den §§ 38, 7 Abs 2 und 8 Abs 2 AlVG wegen der Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, ab dem 27.7.2016 keine Notstandshilfe erhalte. 1. Mit Bescheid vom 2.8.2016 sprach das AMS aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") gemäß Paragraph 33... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin beantragte nach ihrem Dienstverhältnis bei XXXX, welches am 30.11.2015 endete, am 02.12.2015 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld bei der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX, in der Folge belangte Behörde genannt. Am 02.12.2015 wurde der Beschwerdeführerin das erforderliche Formular zur Beantragung von Arbeitslosengeld ausgegeben und aufgrund fehlender Unterlagen let... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 08.01.2016 stellt das Arbeitsmarktservice Tulln (im Folgenden die belangte Behörde) fest, dass dem Beschwerdeführer (erst) ab 04.01.2016 (wieder) Arbeitslosengelt gebührt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer am 07.12.2015 eine Arbeitsaufnahme bei der Firma XXXX ab 09.12.2015 bekannt gegeben habe und nicht binnen einer Woche, sond... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende XXXX GmbH mit Firmensitz in Deutschland meldete am 05.02.2016 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) gemäß § 17 Abs. 2 AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, die (konzerninterne) Überlassung des XXXX , geb. XXXX , Staatsanagehöriger der Republik Kroatien, (im Folgenden der mitbeteiligte Arbeitnehmer) zur XXXX GmbH mit F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO) ein. 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO) ein. 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO) ein. 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass XXXX, geb. XXXX, (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der Firma XXXX GmbH, FN XXXX, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto mit der Nr. XXXX den Betrag von EUR XXXX zuzügl... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Waidhofen/Thaya (im Folgenden: AMS) vom 20.10.2015 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Weiterbildungsgeld vom 08.09.2015 (gilt für 16.10.2015) gemäß § 26 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 AlVG keine Folge gegeben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die nachgewiesene Weiterbildungsmaßnahme nicht das erforderliche Stundenausmaß erreiche. 1. Mit Bescheid des AMS Waidhofen/Thaya (im Folge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Innsbruck (belangte Behörde) aus, dass der Arbeitslosengeldbezug der Beschwerdeführerin für den Zeitraum 02.01.2012 bis 09.03.2012 widerrufen und der bezogene Geldbetrag zurückgefordert wird. Dabei stützte sie sich auf den Umstand, dass die Beschwerdeführerin im relevanten Zeitraum laut Informationen des Hauptverbands der österr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der BF reiste laut seinen Angaben vom 02.05.2013 im Februar 2012 in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein. Gegen den BF wurde am 03.09.2012 eine Festnahmeanordnung wegen Verbrechens von der Staatsanwaltschaft Wien ausgeschrieben. Schon damals führte der BF seinen illegalen Aufenthalt im Verborgenen. Am 11.04.2013 konnte der BF in XXXX festgenommen und in Untersuchungshaft überstellt werden. Der BF reiste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid vom 03.11.2010, LSA 094-2/75-10, widerrief die Austro Control GmbH die Examinerberechtigungen des Beschwerdeführers "gemäß Zivilluftfahrtpersonalverordnung 2006 Anlage 1, JAR-FCL 1.030 iVm § 4 Abs 1 Zivilluftfahrtpersonalverordnung 2006 (ZLPV 2006, BGBl II 205/2006 idgF) iVm § 32 Luftfahrtgesetz iVm § 43 Luftfahrtgesetz" Spruchpunkt I.) und schloss die aufschiebende Wirkung der Berufung gemäß § 64 Abs. 2 AVG aus (Spruchpunkt II.). römisch eins. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid vom 12.05.2014 widerrief die Austro Control GmbH die von ihr mit Bescheid vom 23.04.2012 der Beschwerdeführerin erteilte Autorisierung zur flugmedizinischen Sachverständigen gemäß "ARA.MED.250 (a) (5) und (6), ARA.GEN 355 (b) (1) MED.A.025 (d) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost vom 16.01.2014, Zl. TZ 553/2014, wurde eine vom Beschwerdeführer beantragte Eintragung einer Liegenschaft antragsgemäß bewilligt und diesem in der Folge eine Eintragungsgebühr in der Höhe von € 33.240,-- rechtskräftig vorgeschrieben. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost vom 16.01.2014, Zl. TZ 553 aus 2014,, wurde eine vom Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 17.09.2013 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) der Stellung unterzogen. Dabei wurde seine Tauglichkeit festgestellt. Der BF beantragte am 20.09.2013 beim Militärkommando XXXX die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. Begründend führte er näher aus, inwieweit er Mitgründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der XXXX GmbH ist. Mit Bescheid des Mi... mehr lesen...