Entscheidungsdatum 13.09.2024 Norm: B-VG Art133 Abs4 Leistungsbeurteilungsverordnung §11 Abs1 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs5 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs6 SchUG §20 Abs1 SchUG §25 Abs1 SchUG §25 Abs2 SchUG §71 Abs2 litc SchUG §71 Abs2a SchUG §71 Abs4 SchUG §73 Abs5 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05... mehr lesen...
, Entscheidungsgründe: , ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 26.06.2024 entschied die Klassenkonferenz der 3BHEL-Klasse der HTBLVA XXXX , XXXX , dass der Schüler XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe aufgrund der Note ,,Nicht genügend" in den Pflichtgegenständen ,,Messtechnik und Regelungssysteme", ,,Digitale Systeme und Computersysteme" sowie ,,Fachspezifische Softwaretechnik" nicht be... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Der Bescheid der Bildungsdirektion für Oberösterreich 21.03.2024, Zl. XXXX , konnte dem Erziehungsberechtigten des Beschwerdeführers am 25.03.2024 vom Zusteller nicht ausgehändigt werden. Es wurde eine Verständigung über die Hinterlegung an der Abgabestelle zurückgelassen, worauf als Beginn der Abholfrist der 26.03.2024 vermerkt ist. Am 28.03.2024 wurde der Bescheid vom Erziehungsberechtigten bei der Post abgeholt. Der B... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 19.11.2023 wurde ausgesprochen, dass der Schüler XXXX (im Folgenden als Schüler bezeichnet) zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, da er im Pflichtgegenstand „Berufsbezogene Fremdsprache Englisch“ ein „Nicht beurteilt“ erhalten habe. 1. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 19.11.2023 wurde ausgesprochen, dass der Schüler römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der minderjährige Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2021/2022 die Klasse 5 XXXX (9. Schulstufe) des XXXX Oberstufenrealgymnasiums (ORG) der XXXX ( XXXX ORG XXXX ). 1. Der minderjährige Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2021 aus 2022, die Klasse 5 römisch 40 (9. Schulstufe) des römisch 40 Oberstufenrealgymnasiums (ORG) der römisch 40 ( römisch 40 ORG römisch 40 ). ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 25.07.2023 wies die Bildungsdirektion für XXXX (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) den Widerspruch der Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz, dass der Sohn der Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, gemäß § 71 Abs. 6 und § 60 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zurück. Begründend führte die bel... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2022/2023 die 1 D Klasse des XXXX Im Jahreszeugnis wurde der Beschwerdeführer im Pflichtgegenstand „Englisch“ mit "Nicht genügend" beurteilt. Seitens der Klassenkonferenz der 1D-Klasse wurde am XXXX entschieden, dass der BF nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt sei. 1. 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2022 aus 2023, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022/2023 die Klasse 6z des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX (Schule). 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022 aus 2023, die Klasse 6z des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums römisch 40 (Schule). Am 29.06.2023 entschied die Klassenkonferenz der besuchten Klasse, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 1 Schulunterric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Landesschulrat für Oberösterreich den Widerspruch der Beschwerdeführerin vom 16. September 2016 gemäß den §§ 25 Abs. 1 und 71 Abs. 2 lit. c SchUG als unbegründet ab und bestätigte die nach Ablegung einer Wiederholungsprüfung negative Beurteilung ihrer Tochter XXXX im Pflichtgegenstand Mathematik. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Landesschulrat für Oberösterreich den Wi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2015/2016 die Klasse 7 BDG des Bundesrealgymnasiums XXXX. Im Jahreszeugnis wurde der Beschwerdeführer in neun Pflichtgegenständen mit "Nicht genügend" beurteilt. Am 30.06.2016 erging die Entscheidung der Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer zum Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe der von ihm besuchten Schulart nicht berechtigt sei. Somit habe er die Schulstufe n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2015/2016 die Klasse 1U des Bundesgymnasiums, Bundesrealgymnasiums und Bundes-Oberstufenrealgymnasiums für Leistungssport in 1160 Wien, Maroltingergasse 69-71. Da ihr Jahreszeugnis in den Pflichtgegenständen Mathematik und Deutsch die Note "Nicht genügend" enthielt, entschied die Klassenkonferenz, dass sie zum Aufsteigen in die nächsthöhere S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Die minderjährige Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) besuchte im Schuljahr 2013/2014 die fünfte Klasse des Gymnasiums am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in XXXX. 1.1. Die minderjährige Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) besuchte im Schuljahr 2013 aus 2014, die fünfte Klasse des Gymnasiums am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium in römisch 40 . 1.2. Für de... mehr lesen...