Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1 idF vor 1978/279KFG 1967 §50 Abs1 idF vor 1978/279
Rechtssatz: Bezogen auf die Regelung des § 50 Abs 1 KFG 1967 ist die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Inbetriebnahme davon zu überzeugen, ob das Fahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, in § 102 Abs 1 geregelt. (§ 120 Abs 2 ist nur für die dort ausdrücklich aufgezähl... mehr lesen...