Entscheidungen zu § 102 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 241-241 von 241

RS Vwgh 1980/2/27 0513/78

Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1 idF vor 1978/279KFG 1967 §50 Abs1 idF vor 1978/279
Rechtssatz: Bezogen auf die Regelung des § 50 Abs 1 KFG 1967 ist die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Inbetriebnahme davon zu überzeugen, ob das Fahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, in § 102 Abs 1 geregelt. (§ 120 Abs 2 ist nur für die dort ausdrücklich aufgezähl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1980

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