RS Vwgh 1980/2/27 0513/78

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Veröffentlicht am 27.02.1980
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KFG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs1 idF vor 1978/279
KFG 1967 §50 Abs1 idF vor 1978/279

Rechtssatz

Bezogen auf die Regelung des § 50 Abs 1 KFG 1967 ist die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Inbetriebnahme davon zu überzeugen, ob das Fahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, in § 102 Abs 1 geregelt. (§ 120 Abs 2 ist nur für die dort ausdrücklich aufgezählten Fälle der Unlesbarkeit des Kennzeichens anzuwenden.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000513.X03

Im RIS seit

14.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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