Index
KFGNorm
KFG 1967 §102 Abs1 idF vor 1978/279Rechtssatz
Bezogen auf die Regelung des § 50 Abs 1 KFG 1967 ist die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Inbetriebnahme davon zu überzeugen, ob das Fahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, in § 102 Abs 1 geregelt. (§ 120 Abs 2 ist nur für die dort ausdrücklich aufgezählten Fälle der Unlesbarkeit des Kennzeichens anzuwenden.)Bezogen auf die Regelung des Paragraph 50, Absatz eins, KFG 1967 ist die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Inbetriebnahme davon zu überzeugen, ob das Fahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, in Paragraph 102, Absatz eins, geregelt. (Paragraph 120, Absatz 2, ist nur für die dort ausdrücklich aufgezählten Fälle der Unlesbarkeit des Kennzeichens anzuwenden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978000513.X03Im RIS seit
14.08.2019Zuletzt aktualisiert am
14.08.2019