RS Vwgh 1987/9/23 86/03/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1987
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §102 Abs1;
StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Für die Strafbarkeit einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG "auf der Fahrt vom Schallerplatz in Nassreith ins Zillertal auf der B-314 und B-189" ist es unerheblich, ob auch dem Schallerplatz als Ausgangspunkt der Fahrt die Eigenschaft einer Straße mit öffentlichem Verkehr zukommt.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030077.X02

Im RIS seit

23.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten