Entscheidungen zu § artikel1zu89 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

125 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 125

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/17 91/16/0105

Das Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hatte am 10. Dezember 1987 mit einer auf § 89 Abs. 1 FinStrG gestützten und an die Beschwerdeführerin gerichteten schriftlichen Beschlagnahmeanordnung die Beschlagnahme der Geschäftsfälle und der bezughabenden Belege zum Konto Nr. ... - lautend auf "T"-Bank -, betreffend das Geschäftsjahr 1987, verfügt. Zur Begründung: war ausgeführt worden, die Finanzstrafbehörde führe gegen die Firma D .. und die Firma A .. finanzstrafrecht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1992

RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0105

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Beschlagnahmebescheid des Zollamtes durch einen Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates des Zollamtes (Feststellung, daß bestimmte beschlagnahmte Gegenstände nicht der Beschlagnahme unterliegen) aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, so müssen die gegen die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1992

RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0105

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;
Rechtssatz: Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt, können nur dann der Beschlagnahme nach § 89 Abs 3 und § 89 Abs 4 FinStrG unterliegen, wenn die Beschlagnahme (§ 89 Abs 1 FinStrG) nach Ansicht des zur Entscheidung z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1992

RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0105

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6; Beachte Bespr in AnwBl 10/1993 S 775-777
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, vor der Vornahme der Beschlagnahme zunächst nach Androhung eine Zwangsstrafe zu verhängen und erst nach Obsiegen bei den Höchstgeric... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/8 91/14/0159

Mit Bescheid vom 6. Mai 1991 leitete das Finanzamt Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich in den Jahren 1988 bis 1991 unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von ausländischen Honorareinnahmen für die Jahre 1987 bis 1989 Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe verkürzt. Zur Begründ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1991

RS Vwgh 1991/10/8 91/14/0159

Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Verschwiegenheitspflicht dürfen jene Unterlagen (Abrechnungen und Honorarnoten sowie Quittungen) beschlagnahmt werden, die im abzuführenden Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gegenstände, die nicht der Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 91/16/0028

Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 8. November 1990 mit einer auf § 89 Abs. 1 FinStrG gestützten und an den Erstbeschwerdeführer gerichteten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" (Bescheid) die Beschlagnahme des der Zweitbeschwerdeführerin gehörenden Staubsaugers der Marke "Rainbow" und eines Power Noccles verfügt. Zur Begründung: war im wesentlichen ausgeführt worden, anläßlich einer am 13. Oktober 1990 b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

RS Vwgh 1991/6/27 91/16/0028

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0179 6 Stammrechtssatz Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls ist ebenso wie jene zur Sicherung des Beweismittels ("probatio ad perpetuam rei memoriam") eine vorsorgliche Maßnahme außerhalb des in der Sache abzuführenden Finanzstrafverfahrens, vor oder auch während des Schweb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1991

RS Vwgh 1991/6/27 91/16/0028

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §138 Abs2 litf;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs2;FinStrG §91 Abs2;
Rechtssatz: Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin, daß die freie Verfügungsgewalt über eine Sache vom Berechtigten auf die Finanzstrafbehörde übergeht. Als vorläufige Maßnahme endet sie entweder durch die Freigabe bzw Rückgabe des beschlagnah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/3/5 90/14/0239

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird sowohl auf den hg Beschluß vom 29. Jänner 1991, Z 90/14/0118, als auch auf das hg Erkenntnis vom selben Tag, Zl 90/14/0112, verwiesen. Die in diesen Entscheidungen aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die vom Vorsitzenden übergegebenen Tagesstrazzen ausgewertet und den Schluß gezogen hatte, daß am 12. September 1983 von einem der Nummer nach bestimmten Sparbuch (in der Folge S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/5 90/14/0238

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0112, (in der Folge: bezughabendes Erkenntnis) verwiesen. Die in dieser Entscheidung aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die vom Vorsitzenden des Spruchsenates beim Finanzamt Klagenfurt (in der Folge: Vorsitzende) übergebenen Tagesstrazzen ausgewertet und den Schluß gezogen hatte, daß am 12. September 1983 von einem der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.03.1991

RS Vwgh 1991/3/5 90/14/0238

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs2;FinStrG §89 Abs4;KWG 1979 §23 Abs1;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Beachte Besprechung AnwBl 1991/5, 331;
Rechtssatz: Es muß ein ausreichend konkreter Zusammenhang des geheimen Sachverhaltes mit dem wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens eingeleiteten Finanzstrafverfahren bestehen, um da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1991

TE Vwgh Beschluss 1991/1/29 90/14/0118

Im Zug eines gegen einen Kunden der Beschwerdeführerin (in der Folge: Kunde), einer Kreditunternehmung im Sinn des Kreditwesengesetzes, am 14. November 1989 eingeleiteten verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens verfügte das Finanzamt Spittal an der Drau mit Beschlagnahmeanordnung (Bescheid) vom 19. Jänner 1990, zugestellt am 23. Jänner 1990, ua die Abnahme der sich im Gewahrsame der Beschwerdeführerin befindlichen Tagesstrazzen sowie der entsprechenden Kontenentwicklungen für de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.01.1991

RS Vwgh 1991/1/29 90/14/0118

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §152 Abs1;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs5;VStG §39;
Rechtssatz: Eine gemäß § 89 Abs 1 FinStrG erlassene Beschlagnahmeanordnung gehört dann nicht mehr dem Rechtsbestand an, wenn der Vorsitzende über die Beschlagnahme von Beweismitteln nach § 89 Abs 5 FinStrG bereits entschieden hat (Hinweis E 20.4.1989, 88/16/0221). Eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

RS Vwgh 1991/1/29 90/14/0118

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;FinStrG §152 Abs1;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs5;VStG §39;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn nur Beweismittel beschlagnahmt werden, die ohne weitere Untersuchung unter Siegel zu nehmen und ohne Verzug dem Vorsitzenden des Spruchsenates vorzulegen sind, und es daher gar nicht möglich ist, die be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

RS Vwgh 1991/1/29 90/14/0118

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §152 Abs1;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs5;VStG §39;
Rechtssatz: Die Frage, ob Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt, der Beschlagnahme unterliegen, ist Gegenstand der Entscheidung des Vorsitzenden des Spruchsenates nach § 89 Abs 5 FinStrG, der seine Kompetenz dazu u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/6 90/16/0179

Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 1990, Zl. 90/16/0008, verwiesen, mit welchem die am 5. August 1989 durch ein Organ des Zollamtes Brennerpaß erfolgte Beschlagnahme der der Beschwerdeführerin gehörenden Armkette und eines Ringes für rechtswidrig erkannt worden war. Der Gerichtshof hatte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §138 Abs2 litf;FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0164 E 30. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Daß der Abgabenschuldner das mit Verfall "bedrohte" Finanzvergehen begangen hat, braucht im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme noch nicht nachgewiesen zu sein, weil diese Aufgabe ebenso wi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §89 Abs1;VStG §17;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Beschlagnahme kann sich nicht nur aus der Person des Inhabers der Gegenstände, sondern auch aus der Sache selbst ergeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160179.X07 Im RIS seit 02.10.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §98 Abs3;VStG §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0209 E 15. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlußfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sie auch vom (vermuteten) eigentlich Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §89 Abs1;VStG §17;
Rechtssatz: Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls ist ebenso wie jene zur Sicherung des Beweismittels ("probatio ad perpetuam rei memoriam") eine vorsorgliche Maßnahme außerhalb des in der Sache abzuführenden Finanzstrafverfahrens, vor oder auch während des Schwebens eines solchen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §35 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Es ist jedermann bekannt, daß eine Armkette und ein Ring jeweils aus Gold im Werte von insgesamt 41000,- öS bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet zollpflichtig sind. In Ansehung des Fehlens einer österreichischen Punze sowie im Hinblick darauf, daß der AbgPfl die beiden Schmucks... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §89 Abs1;VStG §17;
Rechtssatz: Da es sich bei der Beschlagnahme zur Verfallssicherung um eine vorläufige Maßnahme handelt, die sicherstellen soll, daß der verfallsbedrohte Gegenstand im Falle eines Verfallsausspruches (durch die endgültige Sachentscheidung) für die Finanzstrafbehörde greifbar bleibt, ist eine Entschiedung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §91 Abs2;VStG §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0103 E 4. September 1986 VwSlg 6139 F/1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0103 E 4. September 1986 VwSlg 6139 F/1986 RS 3 Stammrechtssatz Aus der konditionalen Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge mittels der Konjunktion "wenn" im Zusammenhang mit dem verbum legale "geboten ist", folgt, daß der Gesetzgeber die Beschlagnahme von der Voraussetzung abhängig machte, daß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/15 90/16/0056

Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrenablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf den im Gegenstande erflossenen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. April 1989, Zl. 88/16/0221, verwiesen, mit welchem die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Kärnten vom 16. März 1988 gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen worden war. Der Gerichtshof... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.1990

RS Vwgh 1990/11/15 90/16/0056

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs1 idF 1985/571;FinStrG §89 Abs5 idF 1985/571;KWG 1979 §23 Abs2;
Rechtssatz: Die Beweissicherung (probatio ad perpetuam rei memoriam) soll dem Verlust von Gegenständen vorbeugen, die als Beweismittel in Betracht kommen. Dazu ist es notwendig, daß diese Gegenstände mit Beziehung auf das eingeleitete finanzstrafbehördliche Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1990

RS Vwgh 1990/11/15 90/16/0056

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs1 idF 1985/571;FinStrG §89 Abs5 idF 1985/571;FinStrG §89 Abs6 idF 1985/571;KWG 1979 §23 Abs2;
Rechtssatz: Ausf, daß im gegenständlichen Fall weder in der vorliegenden "Beschlagnahmeanordnung" noch im Bescheid des Vorsitzenden des Berufungssenates nach § 89 Abs 6 FinStrG dem Konkretisierungsgebot Genüge getan ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/8 90/16/0008

Die vorliegende, auf Art. 131a B-VG gestützte Maßnahmebeschwerde wendet sich - nachdem der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der zunächst an ihn wegen Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Unversehrtheit des Eigentums erhobene Beschwerde mit Beschluß vom 27. November 1989, B 1107/89, abgelehnt und antragsgemäß nach Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten hatte - dagegen, daß Organe des Zollamtes Brennerpaß am 5. August 1989 um 15.07 Uh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.03.1990

RS Vwgh 1990/3/8 90/16/0008

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1 idF 1985/571;FinStrG §89 Abs2 idF 1985/571; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 394;
Rechtssatz: Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin, daß die Verfügungsgewalt über eine Sache vom Berechtigten auf die Finanzstrafbehörde übergeht. Die Beschlagnahme fügt dem Betroffenen einen im nachhinein nicht wieder behebbaren rechtli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1990

Entscheidungen 61-90 von 125

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten