RS Vwgh 1990/12/6 90/16/0179

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Veröffentlicht am 06.12.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FinStrG §89 Abs1;
VStG §17;

Rechtssatz

Die Notwendigkeit der Beschlagnahme kann sich nicht nur aus der Person des Inhabers der Gegenstände, sondern auch aus der Sache selbst ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160179.X07

Im RIS seit

02.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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