Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.September 1944 geborene Helmut P*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma R*** GesmbH in den Jahren 1987 und 1988 in Schiedlberg unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für das Veranlagungsjahr 1987 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von 5,368.805 S bewirkt, indem er im Z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anna L*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach dem § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil sie (als alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin der E*** Gesellschaft mbH) in Wien in der Zeit vom 11.März 1985 bis zum 11.Oktober 1987 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen gemäß § 21 UStG 1972, und zwar teils durch erheblich verspätete Abgabe, teils durch Nichtabgabe, eine Verkürzung der... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs3 litb FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Ar... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.September 1926 geborene Kaufmann Alexander F*** wurde der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach (richtig:) § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Großpetersdorf Der am 11.September 1926 geborene Kaufmann Alexander F*** wurde der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach (richtig:) Paragraph 33, Absatz eins und Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Großpetersdorf 1./ als Inhaber der "Groß-... mehr lesen...
Gründe: Der Dachdeckermeister Walter D***, geschäftsführender Gesellschafter der Walter D*** Ges.m.b.H. in Lanzenkirchen, wurde gemäß § 214 Abs. 1 FinStrG freigesprochen, von 1979 bis 1985 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtverbuchung von Umsätzen, Erstellung unrichtiger Belege und Abgabe unrichtiger Steuererklärungen eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben in der Gesamthöhe von über 4 Millio... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13 FinStrG §33 Abs3 lita FinStrG Art. 1 § 13 heute FinStrG Art. 1 § 13 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Absätzen 1, 2 und 4 umschrieben: LSK. 1984/97). Darnach hat er in Bruck an der Mur vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gustav K***, Robert G*** und Wilhelm S*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, Wilhelm S*** als Beteiligter gemäß § 11 (dritter Fall) FinStrG, schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben in Hörsching Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gustav K***, Robert G*** und Wilhelm S*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG, Wilhelm S*** als Beteiligt... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.Jänner 1938 geborene Kantineur Josef G*** und dessen am 9.Oktober 1937 geborene, im Kantinen-Betrieb mittätige Ehegattin Anna G*** wurden des Finanzvergehens der teils vollenendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und 2 lit. a und b (§ 13) FinStrG., Anna G*** als Beteiligte nach § 11 FinStrG., schuldig erkannt. Hingegen wurden sie von der weiteren Anklage, Josef G*** habe vom 11.März 1973 bis 11. März 1982 durch Verletzung der Verpflichtu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Baumeister Dietmar R*** schuldig erkannt, er habe in Salzburg in den Jahren 1978 bis 1980 vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung "verwirkt" (gemeint: bewirkt), und zwar 1. durch Nichterklärung von Erlösen an fertiggestellten Bauten eine Verkürzung an Umsatzsteuer von 1,681.891 S, 2. unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von entsprechenden Lohnkonten gem... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. Oktober 1922 geborene Komponist und Schriftsteller Gerhard B*** ist des - einzigen - Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 "in Verbindung mit § 33 Abs 3 lit a" FinStrG. teils als unmittelbarer Täter (§ 11, erster Fall, FinStrG.), teils als Beteiligter nach § 11, zweiter Fall, FinStrG., sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit b und lit c DevG. schuldig erkannt worden. Die Formulierung des Urteilsspruchs zwingt zu der Anmerkung, daß § 33 Abs ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita FinStrG §33 Abs3 litb FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 14.Oktober 1939 geborene Verkäuferin Hedwig P*** des Finanzvergehens nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie in Linz vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in den Monaten Jänner, Juni, Juli, November und Dezember 1984, Jänner bis September, November und Dezember 1... mehr lesen...
Gründe: Der am 1.Jänner 1958 geborene türkische Staatsangehörige Asker G*** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 (und 3 lit a) sowie 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als Geschäftsführer der F. u. A. G*** Ges.m.b.H. durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine in einer um nachgenannte Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Rudolf W*** in Abwesenheit des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 28.Februar 1979 bis 31.Juli 1980 in Wien im (Kompetenz-)Bereich des Finanzamtes für den 9., 18. und 19.Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz versucht, durch vorsätzliche Nichtabgabe von Erklärungen zur Umsatzsteuer nach Inanspruchnahme ungere... mehr lesen...
Gründe: Der derzeit beschäftigungslose Handelsvertreter Richard A wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und 13 FinStrG. schuldig erkannt. Darnach hat er durch Nichtabgabe von Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen vorsätzlich und fortgesetzt eine Verkürzung der entsprechenden Steuern Der derzeit beschäftigungslose Handelsvertreter Richard A wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, tei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 25.September 1945 geborene kaufmännische Angestellte Maria A der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs.1 und Abs.3 lit.a und c, 13 FinStrG (Punkt I/1 und 2 des Urteilsspruches), nach § 33 Abs.2 lit.a und Abs.3 lit.d FinStrG (Punkt II) sowie nach § 33 Abs.1 Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 25.September 1945 geborene kaufmännische Angestellte Maria A der Finanzvergehen de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Oktober 1944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Karl A des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und 13 FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit zwischen 31.März 1978 und 14.April 1981 in Brunn/Gebirge fortgesetzt unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeigeund Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe von Umsatz-, Einkommen- und Gewerbest... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs3 lita FinStrG §33 Abs3 litb FinStrG §33 Abs3 litc FinStrG §33 Abs3 litd FinStrG §33 Abs3 lite FinStrG §33 Abs3 litf FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Gründe: Der einen Großhandel mit Bijouteriewaren betreibende Kaufmann Karl A wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a, Abs 3 lit b und d FinStrG schuldig erkannt (richtig: Der einen Großhandel mit Bijouteriewaren betreibende Kaufmann Karl A wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a,, Absatz 3, Litera b und d FinStrG schuldig erkannt (richtig: nur nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG, weil nurdort der Tatb... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs3 FinStrG §53 Abs1 litb StPO §281 Abs1 Z11 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Gründe: Der selbständige Handelsvertreter Gerhard A wurde des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und 3 lit a, 13 FinStrG. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, vom 1.April 1978 bis April 1980 in Wien durch die Unterlassung der Abgabe entsprechender Steuererklärungen vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Der selbständige H... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs3 litb FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Ar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 5.Juli 1933 geborene Gastwirtin Valerie A der (Finanz-)Vergehen der Abgabenhinterziehung (1.) nach § 33 Abs. 1 FinStrG. und (2.) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 5.Juli 1933 geborene Gastwirtin Valerie A der (Finanz-)Vergehen der Abgabenhinterziehung (1.) nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG. und (2.) nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG. schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Norm: BAO §184 FinStrG §33 Abs1 FinStrG §33 Abs3 lita FinStrG §51 Abs1 lita BAO § 184 heute BAO § 184 gültig ab 01.01.1962 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs3 lita FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 FinStrG Ar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Juli 1922 geborene Tierarzt Dr. Friedrich A des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt des Schuldspruchs zur Last, in Eggenburg und Horn vorsätzlich 1.) in den Jahren 1968 bis Anfang 1978 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch Abgabenverkürzungen bewirkt zu haben, daß er für die Jahre 1967 bis ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs3 FinStrG §34 FinStrG Art. 1 § 33 heute FinStrG Art. 1 § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 33 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 Fi... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31 Abs1 FinStrG §33 Abs3 FinStrG Art. 1 § 31 heute FinStrG Art. 1 § 31 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2024 FinStrG Art. 1 § 31 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...