Norm
FinStrG §33 Abs3 litaRechtssatz
Eine Verkürzung der Abgabenschuld entsteht nicht etwa durch die verspätete Entrichtung der geschuldeten Steuer (was entweder die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 FinStrG darstellt oder lediglich zu einem Säumniszuschlag nach §§ 217 ff BAO führen kann).Eine Verkürzung der Abgabenschuld entsteht nicht etwa durch die verspätete Entrichtung der geschuldeten Steuer (was entweder die Finanzordnungswidrigkeit nach Paragraph 49, FinStrG darstellt oder lediglich zu einem Säumniszuschlag nach Paragraphen 217, ff BAO führen kann).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0087118Dokumentnummer
JJR_19800904_OGH0002_0130OS00097_8000000_002