Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Mit der in den Ausführungen über den Strafausspruch erwähnten "Tatprovokation" durch einen verdeckten Ermittler hat sich die belangte Behörde wie auch die Finanzstrafbehörde erster Instanz bei der Strafbemessung nicht auseinandergesetzt. Das völlige Unterbleiben einer Beurteilung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Komplementär und Geschäftsführer der R-KEG. Mit dem angefochtenen Bescheid ist der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt worden, er habe als Verantwortlicher der R-KEG hinsichtlich der Monate August 2000 bis November 2000, Jänner 2001 bis April 2001 und August 2001 bis Februar 2002 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in einer Gesamthöhe von EU... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23 Abs1;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §23 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0084 E 23. Februar 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die
Begründung: der Entscheidung über das Strafausmaß hat gemäß § 23 Abs 2 und Abs 3 FinStrG auch die Abwägung der Erschwerungsgründe und Milderungsgründe sowie Feststellungen über die persönlichen Verhältniss... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und 13 FinStrG schuldig erkannt, er habe durch Nichtabgabe bzw. Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer für 1991 bis 1996 in Höhe von S 376.385,--, an Umsatzsteuer für die Jahre 1991 bis 1996 in Höhe vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, dass sich eine Person in Teilbereichen allenfalls gesetzestreu verhält oder andere Straftaten unterlässt, stellt keinen gesondert zu berücksichtigenden Milderungsgrund dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2002140037.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 21. April 1997 erkannte der Spruchsenat des Hauptzollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde I. Instanz den Erstbeschwerdeführer schuldig, am 1. Juni 1996 anlässlich der Verbringung eines in der Schweiz zugelassenen Hubschraubers im Zollwert von S 645.000,-- (Einfuhrumsatzsteuer S 129.000,--) über den Flugplatz Hohenems in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft den Zweitbeschwerdeführer vorsätzlich keine Anweisungen wegen der Verzollung dieses Hubschraubers erte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §16;FinStrG §17 Abs6;FinStrG §17;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §35 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/16/0598
Rechtssatz: Der Milderungsgrund der Unbescholtenheit kann nur bei der Verhängung der Geldstrafe, nicht jedoch bei der Verhängung des Verfalls angewendet werden (Hinweis E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Steuerberater, wies in seiner Einkommensteuererklärung des Jahres 1986 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von S 750.000,-- aus, zugewiesen aus einer Gesellschaftsbeteiligung an der Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein GmbH & Co KG, Serie X (in der Folge: Serie X). In der Einkommensteuererklärung des Jahres 1987 setzte er einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 1,100.000,-- an, zugewiesen aus einer Beteiligung an der ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0199 E 26. November 1998 RS 6 Stammrechtssatz Ein Wohlverhalten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens kann nicht als mildernd berücksichtigt werden (Hinweis Urteil des OGH vom 14.Dezember 1995, 12 Os 104/95). Europe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Hauptzollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. September 1996 nach durchgeführter mündlicher Verhandlung teilweise Folge und änderte dieses Erkenntnis wie folgt ab: "(Die Beschwerdeführerin) ist schuldig, anläßlich ihrer Einreise nach Österreich am 26. oder 27. November 1994 die von ihr mitgeführten eingangsabgabepflichtigen Edelmetallgegenst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23 Abs1;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §23 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/13/0084 E 23. Februar 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die
Begründung: der Entscheidung über das Strafausmaß hat gemäß § 23 Abs 2 und Abs 3 FinStrG auch die Abwägung der Erschwerungsgründe und Milderungsgründe sowie Feststellungen über die persönlichen Verhältniss... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z18;
Rechtssatz: Ein Wohlverhalten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens kann nicht als mildernd berücksichtigt werden (Hinweis Urteil des OGH vom 14.Dezember 1995, 12 Os 104/95). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160199.X06 Im... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z18;StGB §39 Abs2;
Rechtssatz: Erst ein Wohlverhalten während eines der Rückfallsverjährungsfrist des § 39 Abs 2 StGB entsprechenden Zeitraumes kann den Milderungsgrund nach § 34 Z 18 StGB begründen (Hinweis Urteil des OGH vom 20.März 1997, 15 Os 11/97). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der U. GmbH, die an mehreren Standorten innerhalb von Bregenz gastgewerbliche Betriebe führt. Bei einer hinsichtlich des Zeitraumes 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember 1992 durchgeführten Getränkesteuerprüfung wurde festgestellt, daß Getränkesteuer in Höhe von S 285.720,-- nicht entrichtet worden war. Im Prüfungsbericht wurde dazu ausgeführt, die Eisumsätze hinsichtlich der Betriebsstätte im Strandbad seien für 1991 und 1992 nicht versteuer... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0054 10
(hier: Die bloße bei Beginn der Getränkesteuerprüfung gestellte
Frage, ob paketiertes Eis der Getränkesteuer unterliege, kann
nicht als ein reumütiges Geständnis einer Abgabenverkürzung
angesehen werden) Stammrechtssatz § 34 Z 17 StGB nimm... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 34 Z 2 StGB ist als Milderungsgrund zu werten, wenn der Täter bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt hat und die Tat mit seinem sonstigen Verhalten in auffallendem Widerspruch steht. Beide Umstände ergeben erst zusammen einen (einzigen) Milderungsgrund. Die Unbescholtenheit all... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der ehemals als Marktfirant tätig war, wurde mit einem vom Spruchsenat beim Finanzamt für den ersten Bezirk gefällten Erkenntnis der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, und zwar von Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer 1982 bis 1985 in Höhe von zusammen S 610.389,--, sowie der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, und zwar der Hinterziehung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von zusammen S 237.986,--, begangen einerseits als Abga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §20;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §23 Abs3;VStG §19;
Rechtssatz: Die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe ist entsprechend der Schuld des Täters unter Berücksichtigung der Erschwerungsgründe und Milderungsgründe zu bemessen. Hingegen sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters nur bei der... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0054 10 Stammrechtssatz § 34 Z 17 StGB nimmt als Milderungsgrund das reumütige Geständnis oder das Geständnis, welches wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, an. Ein reumütiges Geständnis umfaßt sowohl das Zugeben der gegen den Täter erh... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 8. Mai 1989 hat das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz (ZA) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, a) am 6. Juni 1980 anläßlich seiner Einreiseabfertigung beim Zollamt Walserberg-Autobahn die von ihm mitgeführte, eingangsabgabepflichtige Medikamententest-Kommode im Zollwert von S 7.564,80 (Eingangsabgaben S 1.385,--; EUSt 1.362,--, AF-Beitrag S 23,--), b) im Juni 1984 anläßlich seiner Einreise nach Österreich das von ihm mitgeführte einga... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z17;VStG §19;
Rechtssatz: Von einem als Milderungsgrund zu wertenden Geständnis kann nur dann gesprochen werden, wenn der Beschuldigte das Vorhandensein sämtlicher Tatbestandsmerkmale zugegeben hat, also sowohl in Ansehung der objektiven wie der subjektiven Tatseite uneingeschränkt g... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Jänner 1984 und am 13. November 1984 im Bereiche des Zollamtes Berg versucht, a) eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich näher genannte Stückzahlen von Zigaretten näher genannter Marken, "sowie b) die unter a) angeführten Zigaretten, somit Monopolgegenstände, einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider in das Zollgebiet einzuführe... mehr lesen...
Am 10. September 1989 versuchte der mitbeteiligte Martin W anläßlich seiner Einreise nach Österreich am Flughafen Wien Schwechat, eine Herrenarmbanduhr der Marke "Rolex-Präsident" vorsätzlich unter Verletzung der Stellungs- und Erklärungspflicht dem Zollverfahren zu entziehen. Die Uhr war ein Geschenk seiner in den USA aufhältigen Verlobten; die Verlobte kaufte die Uhr am 9. September 1989 um US $ 9.921,60 (= S 136.918,--). W. trug die Uhr am Arm und verwahrte das Uhrenetui mit seiner... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §23 Abs2;FinStrG §35 Abs1;StGB §32;StGB §34 Z13;
Rechtssatz: Die Strafmilderung gemäß § 34 Z 13 StGB hat ihren Grund in dem gegenüber dem Regelfall zurückgebliebenen Unrechtsgehalt der Tat (Hinweis Pallin, Die Strafzumessung in rechtlicher Sicht, Wien 1982, Randziffer 31). Bei diesem schuldunabhängigen Milderunsgru... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z17;
Rechtssatz: Bloß zur Wahrheitsfindung trägt eine mit der erhobenen Anschuldigung wenigstens teilweise übereinstimmende Aussage des Beschuldigten selbst dann bei, wenn die Beweislage auch angesichts seiner ausschließlich leugnenden Verantwortung zweifelsfrei wäre; die Einführung des Wortes "wesentlich" in... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §23 Abs2;StGB §32 Abs3;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Unrechtsgehalt der Tat und strafgerichtlicher Reaktion ist für das Strafzumessungsrecht beherrschend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160054.X07 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §34 Z17;
Rechtssatz: § 34 Z 17 StGB nimmt als Milderungsgrund das reumütige Geständnis oder das Geständnis, welches wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, an. Ein reumütiges Geständnis umfaßt sowohl das Zugeben der gegen den Täter erhobenen und in der Verurteilung für richtig befundenen Anschuldigung z... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0024 E 14. September 1984 VwSlg 11516 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 33 Z 2 StGB im Verwaltungsstrafverfahren ist mangels einer durch die Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes diesbezüglich bedingten Ab... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Jänner 1991, 89/14/0252, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Ersatzbescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht 1. Betriebseinnahmen des Jahres 1983 in der Höhe von S 10.000,-- (netto S 8.475,--) nicht erklärt; 2. Betriebseinnahmen des Jahres 1984 in der Höhe vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §23 Abs2;FinStrG §34;FinStrG §8 Abs2;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 litb;
Rechtssatz: Erfolgt die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung), kann der Abgabepflichtige keinen Zweifel am Entstehen der Steuerschuld haben. Ob auch seinem steuerlichen Vertreter hiebei eine Sorfaltsverletzung vorzuwerfen wäre, oder ... mehr lesen...