RS Vwgh 1992/1/28 91/14/0225

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

FinStrG §23 Abs2;
FinStrG §34;
FinStrG §8 Abs2;
UStG 1972 §19 Abs2 Z1 litb;

Rechtssatz

Erfolgt die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung), kann der Abgabepflichtige keinen Zweifel am Entstehen der Steuerschuld haben. Ob auch seinem steuerlichen Vertreter hiebei eine Sorfaltsverletzung vorzuwerfen wäre, oder ob dieser wegen der Ist-Besteuerung annehmen kann, daß die strittigen Beträge bereits in den Vorjahren versteuert worden sind, kann am Verschulden des Abgabepflichtigen nichts ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140225.X01

Im RIS seit

28.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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