Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: FinStrG; GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb; GewO 1994 §87 Abs1 Z1;VwRallg; GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 1... mehr lesen...
Index: E3R E03402000E3R E03600500E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31987R3665 AusfErstLwErz DV Art11 Abs1 lita idF 31994R2945;31994R2945 Nov-31987R3665;62000CJ0210 Käserei Champignon Hofmeister VORAB;62007CJ0143 AOB Reuter VORAB;62009CJ0367 SGS Belgium VORAB;FinStrG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/16/0273
2009/16/0274
2009/16/0278
2009/16/0276
2009/16/0277... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;
Rechtssatz: Sache des Finanzstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, 93/13/0217). Sache des Finanzstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sa... mehr lesen...
1. Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. April 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, im Amtsbereich dieses Finanzamtes als Abgabepflichtiger vorsätzlich a) betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar, April, Mai, Juni, August, September, Oktober, November, Dezember 2002, Jänner, Februar, März, April, Juni, August, September, Oktober, November, Dezember 2003, Jänner, Februar und März 2004 unter Verletzung der Verpflich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0130 E 28. Oktober 1992 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Strafbemessung innerhalb eines gesetzlichen Rahmens ist eine Ermessensentscheidung (Hinweis E 4.4.1989, 89/14/0008). Gemäß Art 130 Abs 2 B-VG liegt bei Übung des verwaltungsbehörd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §20;FinStrG §23;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe ist ebenso wie bei der Bemessung jeder anderen Strafe auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht an einer konkreten oder gar abstrakt denkbaren maximalen Geldstrafe orientiert werden, weil - anders als für die Geld- oder Werter... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind (Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und Lohnabgaben), nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und auch nicht die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben, und zwar Umsatzsteuer Jänner bis Dezember 1996 in Höhe von 4,609.633 S, Umsatzsteuer Jänner bis Dezember 1997 in Höhe von 1,029.230 S, Umsatzsteuer Jänner bis M... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0176 E 19. Dezember 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz In der
Begründung: des Straferkenntnisses sind die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen aufzuzeigen (Hinweis E 28. Oktober 1992, 91/13/0130). Diesen Erforderniss... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23;
Rechtssatz: Innerhalb des Spielraumes der schuldangemessenen Strafe durfte die Behörde auch generalpräventive Überlegungen berücksichtigten (Hinweis Leitner, Österreichisches Finanzstrafrecht2, 134). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005140077.X05 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §23;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0149 E 25. Februar 2004 RS 10 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens um eine Ermessensentscheidung,... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 15. September 2004 hat das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschwerdeführerin des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil sie als Einzelunternehmerin im Bereich dieses Finanzamtes Mit Erkenntnis vom 15. September 2004 hat das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschwerdeführerin des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §23;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0149 E 25. Februar 2004 RS 10 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens um eine Ermessensentscheidung,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §20;FinStrG §23;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe ist ebenso wie bei der Bemessung jeder anderen Freiheitsstrafe auf die Umstände des Einzelfalles, wie insbesondere auf das Ausmaß der Schuld Bedacht zu nehmen. Die Verhängung des gesetzlichen Höchstmaßes setzt vom Unrechtsgehalt her einen atypischen Ausnahmsfall voraus (vgl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Geldstrafe für eine Abgabenverkürzung, die auch den aus der Tat gezogenen Nutzen berücksichtigen soll, ist von einem bestimmten Wertbetrag abhängig und nicht unmittelbar nur nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters auszumessen. Auch die Anhängigkeit eines Schuldenregulierungsverfahrens steht der Ausm... mehr lesen...
Am 12. Februar 1999 wurden beim Beschwerdeführer anlässlich des Grenzübertritts beim Zollamt Laa/Thaya eine angebrochene ungarische Zigarettenpackung mit fünf Zigaretten vorgefunden. Auf Befragen gab dieser an, er würde seit 1990 ungarische Zigaretten im Raum Wien M-Platz/L-Straße kaufen und zwar drei Stangen pro Monat. Im ersten Jahr habe er sich bei ausländischen Autobussen und im Straßenverkauf, danach in verschiedenen Geschäften eingedeckt. Der letzte Kauf sei in der zweiten Jän... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §136;FinStrG §23;FinStrG §31;
Rechtssatz: Die Verfahrenseinstellung hinsichtlich einzelner Jahre wegen des Strafaufhebungsgrundes der Verjährung muss auch zu einer angemessenen Reduzierung der Strafe führen (Hinweis E 1. Juli 2003, 2000/13/0045). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2003160092.X03 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er ist für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft verantwortlich. Vor Beginn einer die GmbH betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten deren steuerliche Vertreter in deren Namen mit Schreiben vom 15. März 1999 Selbstanzeige. In den Wirtschaftsjahren 1993 bis 1998 seien verdeckte Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer in konkret genanntem Ausmaß erfolgt. Die auf die v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0207 E 29. November 2000 RS 4 Stammrechtssatz Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X04 ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 2001 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Ob... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 5. März 2003 wurde der Beschwerdeführer der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a und b FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a leg. cit. für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich als Geschäftsführer des von ihm geführten Unternehmens 1.) unter Verletzung der Verpflichtung... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §23;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0149 E 25. Februar 2004 RS 10 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens um eine Ermessensentscheidung,... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: Beschwerdeführer) war u. a. Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei (im Folgenden: A. GmbH), an welcher er 25% der Anteile hielt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung des den Großhandel mit Kosmetika betreibenden Unternehmens der A. GmbH kam hervor, dass für die Kalendermonate November und Dezember 1995 weder Umsatzsteuervoranmeldungen erstattet noch die Zahllasten entrichtet worden waren, welche vom Prüfungsorgan für November 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §23;
Rechtssatz: Sowohl im hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 1997, 97/13/0113, als auch im Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 18. Oktober 1990, 12 Os 115/90, wurde ausgesprochen, dass die Geldstrafe in einem Finanzstrafverfahren, um als solche erkannt und wirksam werden zu können, jedenfalls in einer Höhe ausgesprochen und vollzogen werden muss, d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §23;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens um eine Ermessensentscheidung, die einer Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof nur insoweit zugä... mehr lesen...
Am 8. August 1990 erwarben die Beschwerdeführerin und ihr langjähriger Lebensgefährte (in der Folge nur: Lebensgefährte), der bis Ende Juni 1990 als Dienstnehmer in einer Detektei angestellt gewesen war, je zur Hälfte ein Einfamilienhaus, wobei sie die Absicht hatten, in diesem Einfamilienhaus zu wohnen und eine Detektei zu betreiben. Seit 16. Juli 1993 ist die Beschwerdeführerin alleinige Eigentümerin des Einfamilienhauses. Im September 1990 zogen die Beschwerdeführerin und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;FinStrG §23;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0232 E 17. August 1994 RS 1
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Die Strafbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist eine Ermessensentscheidung, die vom VwG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis Ende des Jahres 1995 zu 25 % an der W-GmbH beteiligt und bezog als Gesellschafter-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von monatlich S 25.000,--. Sodann erwarb der Beschwerdeführer die weiteren 75 % der Gesellschaftsanteile. In der Folge wurden die belegmäßig als Gehalt bezeichneten Zahlungen der W-GmbH an den Beschwerdeführer auf dem Verrechnungskonto verbucht. Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 12. April 2002 wurde der Beschw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §139;FinStrG §23;VwRallg;
Rechtssatz: In der
Begründung: des Straferkenntnisses sind die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen aufzuzeigen (Hinweis E 28. Oktober 1992, 91/13/0130). Diesen Erfordernissen entspricht der angefochtene Bescheid, zeigt er doch auf, dass die belangte Behörde die Unbescho... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 1989 und 1990 betreffend die Veranlagungsjahre 1986 bis 1988 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von S 112.958,-- und an Einkommensteuer in der Höhe von S 167.896,-- bewirkt. Er habe dadurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34... mehr lesen...