Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0100 E 12. Februar 1982 VwSlg 10653 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die normative Anordnung des § 19 VStG richtet sich ihrem Inhalt nach uneingeschränkt an sämtliche mit der Strafbemessung befassten Behörde des Verwaltungsstrafverfahrens; es sind daher allenfalls auch erst ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §13;FinStrG §17 Abs6 idF 1988/414;FinStrG §23;
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Wertersatzstrafe kommt eine Ausmessung beim Verfall nicht in Betracht. Selbst wenn man aber davon ausgeht, daß es sich beim Verfall ebenso um eine Strafe handelt und daher insgesamt eine Bemessung nach § 23 FinStrG zu erfolgen hat, erlaubt ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23;StGB §34 Z18;VStG §19;
Rechtssatz: Die Behörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie zwar den Milderungsgrund des § 34 Z 18 StGB ("wenn der Täter die Tat schon vor längerer Zeit begangen und sich seither wohlverhalten hat") heranzieht, diesen jedoch im Sinne der nach der Rechtsprechung nicht ausges... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §23;
Rechtssatz: Zumindest schwere Strafen, auch jene des Verfalls, müssen in angemessenem Verhältnis zu den Umständen des Einzelfalles stehen (Hinweis VfGH E 14.12.1987, G 114/87). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160054.X01 Im RIS seit 07.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Dem § 30 Abs 1 und 2 VwGG kann deutlich der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß die bei jedem anfechtbaren und angefochtenen Verwaltungsakt eigentümliche "Beschwerde" für sich allein b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ein Cafehaus. Er hat den Betrieb mittlerweile längst übergeben und befindet sich seit Jahren in Pension. Auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung des Cafehausbetriebes über den Zeitraum 1980 bis 1982 traten Abgabenverkürzungen zutage, die 1985 zum Anlaß einer Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen des Vergehens der Abgabenhinterziehung genommen wurden. Im zweiten Rechtsgang des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens wurde der Beschwerdeführer im Jahre 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23;FinStrG §25;VStG §19;VStG §21;
Rechtssatz: Kein geringfügiges Verschulden eines Gastwirtes (Cafetier) an fahrlässiger Abgabenverkürzung infolge unzureichender Erlöserfassung über drei Jahre trotz bestehender früherer (getilgter) Beanstandungen. Zur Bemessung der Geldstrafe bei Fehlen von Erschwerungsgründen, bei Vorli... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...