RS Vwgh 2004/10/20 2002/14/0060

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0207 E 29. November 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140060.X04

Im RIS seit

24.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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