Entscheidungen zu § artikel1zu138 Abs. 2 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 65

RS Vwgh 2009/3/5 2007/16/0064

Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 litd;FinStrG §162 Abs1 litd;FinStrG §162 Abs2;FinStrG §23 Abs5;StGB §38;StPO 1975 §260;StPO 1975 §283 Abs2;StPO 1975 §400 Abs2;
Rechtssatz: Der unabhängige Finanzsenat führt aus, eine Vorhaft werde erst im Vollzug berücksichtigt und wirke sich erst dabei in der Rechtssphäre des Bestraften aus. Allei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.2009

TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/24 2006/15/0308

Mit Straferkenntnis vom 10. Mai 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vorsätzlich als Abgabepflichtiger, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dadurch verletzt, dass er für die Jahre 2001 und 2002 keine bzw. verspätete Steuererklärungen (nämlich Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2001 und 2002) abgegeben habe. Dadurch habe er das Finanzvergehen der Finanz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2007

RS Vwgh 2007/9/24 2006/15/0308

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0087 E 17. Dezember 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung muss der
Spruch: eines Strafbescheides die als erwiesen angenommene Tat so genau umschreiben, dass kein Zweifel darüber bestehen kann, für welches Verhalten der Beschuldigte bestraft worden ist (Hinweis E 27. Februar 20... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2007

RS Vwgh 2007/9/24 2006/15/0308

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita;
Rechtssatz: Grundsätzlich gehört, wie dies der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 19. Oktober 1995, 94/16/0123, zu Recht erkannt hat, zur Umschreibung der Tat auch die Angabe der Tatzeit. Wie der Verwaltungsgerichtshof allerdings im Erkenntnis vom 23. Februar 2006, 2003/16/0079, ausgesprochen hat, ist es zur genauen Bezeichnu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/23 2003/16/0079

Mit Straferkenntnis des Hauptzollamtes Wien vom 1. März 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, a) im April 1999 anlässlich seiner Einreise in das Zollgebiet der Europäischen Union über eine nicht bestimmbare österreichische Zollstelle gegenüber Ungarn im Bereiche des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz eine eingangsabgabenpflichtige Ware, nämlich den Pkw der Marke BMW 730i, islandgrün met., mit einer näher bezeichneten Fahrgestellnummer, vorsät... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.2006

RS Vwgh 2006/2/23 2003/16/0079

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2;FinStrG §161;FinStrG §162;
Rechtssatz: Gemäß § 138 Abs. 2 lit. a FinStrG hat der
Spruch: eines Erkenntnisses der Finanzstrafbehörde erster Instanz, soweit er nicht auf Einstellung lautet, u.a. die Bezeichnung der Tat, die als erwiesen angenommen wird, zu enthalten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die zur La... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2005/3/9 2001/13/0234

Nach einer am 4. Februar 1999 durchgeführten Verhandlung erließ der Spruchsenat des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "(Der Beschwerdeführer) ist schuldig; er hat im Bereiche des Finanzamtes für Körperschaften in Wien als Geschäftsführer der (X. GmbH) vorsätzlich 1) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des USt-Gesetzes 1972 entsprechen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.03.2005

RS Vwgh 2005/3/9 2001/13/0234

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2;FinStrG §162 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist dem Beschuldigten eines finanzstrafbehördlichen Verfahrens der Rechtsanspruch auf Unterbleiben eines Strafausspruches zuzubilligen, der den im Gesetz angeordneten Kriterien für die Gestaltung eines Strafausspruches nicht entspricht. Schlagwor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2003/12/17 99/13/0083

Mit Bescheid vom 28. Juli 1997 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine Steuerberaterin, das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes eingeleitet, sie habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur zeitgerechten Einbringung von dem § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner, Juni bis August und Dezember 1994, Jänner bis Oktober 1995, Februar bis Juni sowie August bis Oktober 1996 und Jänner 1997 eine Verkürzung von Vorauszahlungen in Höhe von ins... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/12/17 99/13/0087

Der Beschwerdeführer war alleiniger Geschäftsführer einer seinen Familiennamen tragenden Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 29. November 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Nachdem in der von der Masseverwalterin unterzeichneten Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1994 Umsätze der Gesellschaft für dieses Jahr in einer Höhe erklärt worden waren, aus denen sich eine Umsatzsteuerschuld der Gesellschaft für das Jahr 1994 im Ausmaß von S 2,884.643,-- ergab, welcher in diesem Jahr Vorausz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.2003

RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0087

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung muss der
Spruch: eines Strafbescheides die als erwiesen angenommene Tat so genau umschreiben, dass kein Zweifel darüber bestehen kann, für welches Verhalten der Beschuldigte bestraft worden ist (Hinweis E 27. Februar 2001, 99/13/0103; E 3. November 1992, 92/14/0147). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2003

RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0083

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita;
Rechtssatz: Mit der unpräzisen - und im Widerspruch zum erstinstanzlichen Strafbescheid - gefassten Benennung der im Jahre 1996 liegenden Tatzeiträume mit "Februar bis Oktober 1996" ließ es die belangte Behörde angesichts des Umstandes, dass auch der Monat Juli 1996 zu keiner Zeit von einem Verdachtsvorwurf gegen die Beschwerdeführ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/16 97/16/0006

Der Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 24. September 1987, GZ 12a Vr 870/87, 12 Hv 16/87-113, wegen des Verbrechens gemäß §§ 12 StGB und 12 SGG sowie wegen des Vergehens des Schmuggels gemäß §§ 11, 35 Abs 1 FinStrG schuldig gesprochen. Der Spruch: des (nach Zurückweisung einer vom Beschwerdeführer erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde durch den OGH mit Urteil des OLG Wien vom 3. März 1988, Zl 26 Bs 47/88 bestätigten) Urteiles lautet ausz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1999

RS Vwgh 1999/12/16 97/16/0006

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG §11;FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §53;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörden sind an den im
Spruch: des den Bf verurteilenden Strafurteils genannten Eingangsabgabenbetrag gebunden (Hinweis E 18.8.1994, 94/16/0013). Der Betrag der Eingangsabgaben ist als strafbestimmender Wertbetrag Tatbesta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/6/25 96/15/0167

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe in Fußach und Bregenz vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Unterlassung der Einreichung von Steuererklärungen, wobei die Abgabenbehörde keine Kenntnis vom Entstehen des Abgabenanspruches hatte und er Einkünfte aus der von ihm ausgeübten Buchhaltungs- und Beratungs- sowie Versicherungsvertretertätigkeit für die Jahre 1984 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1998

RS Vwgh 1998/6/25 96/15/0167

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §137 litc;FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §21 Abs1;FinStrG §31 Abs1;FinStrG §31 Abs5;FinStrG §33 Abs3 lita;
Rechtssatz: Entschließt sich ein Finanzbeamter dazu, - dienstrechtswidrig - eine auf Dauer ausgerichtete entgeltliche Steuerberatung zu entfalten, so entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, daß der Vorsatz zur Abgabenverkürzung von vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1998

RS Vwgh 1998/6/25 96/15/0167

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0060 E 28. Juni 1989 VwSlg 6419 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Gem § 138 Abs 2 lit a FinStrG muß im
Spruch: eines E die als erwiesen angenommene Tat konkretisiert werden. Hierbei muß die Tat so eindeutig umschrieben werden, daß vernünftigerweise kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Besch ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1995/10/19 94/16/0123

Der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Beschwerdeführer reiste am 8. April 1989 mit einem Personenkraftwagen beim Zollamt B ein. Nachdem der Beschwerdeführer die Frage des Abfertigungsbeamten nach Waren, die der Beschwerdeführer in Österreich belassen oder durchführen wolle, verneint hatte, wurde bei der anschließenden Beschau ein Motor für eine Speedwaymaschine der Marke "Godden" vorgefunden. Am 12. April 1989 wurde der Beschwerdeführer von Organen des Zollamtes Linz als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1995

RS Vwgh 1995/10/19 94/16/0123

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §136;FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §82 Abs3 lita;
Rechtssatz: Zur Umschreibung der Tat gehört grundsätzlich auch die Angabe der Tatzeit. Ist jedoch eine genaue zeitliche Begrenzung der Tat nicht möglich, so kann dies nicht zur Straflosigkeit der Tat führen. Vielmehr ist die Tat auf andere Weise so zu umschreiben, daß Verwechslungen ausgeschlossen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/5/30 93/13/0217

Mit Bescheid vom 21. Mai 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der M. GmbH das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Juni bis Dezember 1990 eingeleitet. Bei seiner Vernehmung als Beschuldigter gab der Beschwerdeführer am 9. Juli 1991 an, die GmbH sei im Jahre 1990 wegen des Ausfalls eines Lastkraftwagens in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die - vom Steuerberater ausgefüllten - Erlagsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1995

RS Vwgh 1995/5/30 93/13/0217

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;FinStrG §138 Abs2;FinStrG §161 Abs1;
Rechtssatz: "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens (hier: nach dem FinStrG) ist die dem Beschuldigten zu Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. Es steht also der Berufungsbehörde zu, die als erwiesen angenommene ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1995

RS Vwgh 1995/5/30 93/13/0217

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2;FinStrG §161 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/16/0056 2 Stammrechtssatz "Sache" des Berufungsverfahrens iSd § 161 Abs 1 FinStrG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des erstinstanzlichen Spruches gebildet hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/24 94/16/0266

Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. April 1994, Zl. 93/16/0193, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Ersatzbescheid fällte die belangte Behörde über die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Spruchsenates V beim Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 29. Jänner 1993, StrLN 201/91, folgenden Spruch: "B ist schuldig, er hat im August 1986 in V vorsätzlich eine Sache (seinen PKW Ferrari Dino) an sich gebracht, welche im Jahre ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1994

RS Vwgh 1994/11/24 94/16/0266

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §10;FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §37 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/28 93/16/0193 3 Stammrechtssatz Wenn eine entsprechend konkretisierte Vortat spruchmäßig bestimmt dargetan ist, kommt es gemäß § 37 Abs 5 FinStrG nicht darauf an, ob der Täter der Vortat dafür auch bestraft werden kann. Insbesondere s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/28 93/16/0193

Der Beschwerdeführer, der seinen Hauptwohnsitz in X (Kärnten) hat, ließ seinen PKW, Ferrari Dino in Udine um einen Betrag von Lit. 13,189.861,-- reparieren. Zollamtliche Erhebungen am 27. Mai 1987 ergaben, daß das Fahrzeug in der Zwischenzeit nach Österreich gebracht wurde. Bei seiner niederschriftlichen Vernehmung gab der Beschwerdeführer damals unter anderem an, er selbst sei mit dem Fahrzeug im Frühling 1986 über das Zollamt Arnoldstein in Thörl-Maglern nach Österreich gefahren, oh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1994

RS Vwgh 1994/4/28 93/16/0193

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nur solche Objekte können Gegenstand der Abgabenhehlerei sein, die mit dem Makel einer BESTIMMT BEZEICHNETEN Vortat behaftet sind. Nur durch die bestimmte Bezeichnung der Vortat wird die erforderliche Zuordnung des Tatverhaltens zu einem der verschiedenen im § 37 Abs 1 lit a FinStrG aufgelisteten F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1994

RS Vwgh 1994/4/28 93/16/0193

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §10;FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §37 Abs1 lita;FinStrG §37 Abs5;
Rechtssatz: Wenn eine entsprechend konkretisierte Vortat spruchmäßig bestimmt dargetan ist, kommt es gemäß § 37 Abs 5 FinStrG nicht darauf an, ob der Täter der Vortat dafür auch bestraft werden kann. Insbesondere steht der Umstand, daß dem Vortäter Schuldausschließungsgründe zukomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/20 89/13/0104

Der Beschwerdeführer unterhält einen Kfz-Handelsbetrieb samt angeschlossener Werkstätte. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1982 bis 1984 stellte der Prüfer folgende Mängel fest: a) unrichtige Erfassung der Neu- und Vorführwagen zu den Bilanzstichtagen infolge fehlender körperlicher Bestandsaufnahme, b) kein Ansatz noch nicht abgerechneter Werkstattleistungen zu den Bilanzstichtagen 28. Februar 1983 und 28. Februar 1984, c) Verbuchung privater Aufwendungen als Betrieb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1993

RS Vwgh 1993/10/20 89/13/0104

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2;FinStrG §144;
Rechtssatz: Auf die Umschreibung des Tatbildes kann selbst mit Einverständnis des Beschuldigten nicht verzichtet werden, da dem das öffentliche Interesse an der sachlichen Richtigkeit finanzstrafrechtlicher Entscheidungen entgegensteht (Hinweis E 4.9.1986, 86/16/0092). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1993

RS Vwgh 1993/10/20 89/13/0104

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 litc;BAO §299 Abs2;FinStrG §138 Abs2;FinStrG §144;FinStrG §170 Abs2;
Rechtssatz: Mängel des Spruches belasten den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (Hinweis E 8.2.1990, 89/16/0044; im vorliegenden Fall ungenügende Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat in einer Strafverfügung), was die Oberbehörde (primär) zur Aufhebung nach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1993

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