RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0087

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §138 Abs2 lita;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung muss der Spruch eines Strafbescheides die als erwiesen angenommene Tat so genau umschreiben, dass kein Zweifel darüber bestehen kann, für welches Verhalten der Beschuldigte bestraft worden ist (Hinweis E 27. Februar 2001, 99/13/0103; E 3. November 1992, 92/14/0147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130087.X01

Im RIS seit

23.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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