Entscheidungen zu § artikel1zu138 Abs. 2 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-65 von 65

RS Vwgh 1988/6/30 88/16/0042

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §37 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 37 Abs 1 lit a FinStrG gehört zum Tatbestand der Abgabenhehlerei eine (vollendete) VORTAT in Gestalt eines der erschöpfend aufgezählten Finanzvergehen (Hinweis auf E 21.3.1985, 84/16/0245, VwSlg 5980 F/1985). Nur solche Sachen können Gegenstand der Abgabenhehlerei sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/6/30 88/16/0042

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH muß die zur Last gelegte Tat so eindeutig umschrieben werden, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0049). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988160042.X02 Im RIS s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0164

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §138 Abs2 litf;FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Daß der Abgabenschuldner das mit Verfall "bedrohte" Finanzvergehen begangen hat, braucht im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme noch nicht nachgewiesen zu sein, weil diese Aufgabe ebenso wie die Festste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1987/2/19 85/16/0083

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §138 Abs2 litb;VStG §44a lita impl;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1970/10/29 0658/69 1 Stammrechtssatz Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1987

RS Vwgh 1986/9/4 86/16/0107

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §138 Abs2; Beachte Vorgeschichte:85/16/0058 E 5. September 1985 VwSlg 6024 F/1985;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Erkenntnisses muß die als erwiesen angenommene Tat konkretisiert werden. Hiebei muß die Tat so eindeutig umschrieben werden, daß vernünftigerweise kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Beschuldigte bestraft wurde u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1986

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